Anzeige zurückziehen per Mail

3 Antworten

Das dies ein sogenanntes Antragsdelikt ist können Sie den Strafantrag, (es ist keine Strafanzeige, diese werden gerne verwechselt) auch wieder zurücknehmen. Dies ist in geeigneter Form schriftlich zu beurkunden. Dies geht einserseits in Briefform oder durch persönlicher Vorstellung bei einer zuständigen Stelle.

Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie den Strafantrag schriftlich dort zurücknehmen, wo Sie ihn gestellt haben. Sofern Ihnen kein Aktenzeichen bekannt ist, sollten Sie im Betreff die bekannten Daten wie Datum der Anzeige, Name und Anschrift des Täters, Tattag, Uhrzeit und Ort angeben, damit eine Zuordnung möglich ist.

So weit richtig. Aber ein bei der Polizei gestellter Strafantrag ist immer mit einer Strafanzeige verbunden. Ohne Anzeige, kein Strafantrag.

Die Strafanzeige wird dann an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, im Falle eines zurückgezogenen Strafantrags meist zur Einstellung des Verfahrens.

Um noch einmal klar zu sagen, per email geht das nicht, weil die Unterschrift fehlt.

Selbst mit Unterschrift geht das nicht. Ein Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden, ein Strafantrag schon.

Wie hast Du die Anzeige denn erstattet?

Er hat keine Anzeige erstattet er hat einen Strafantrag gestellt. Eine Strafnzeige kann man grundsätzlich nicht mehr zurückziehen weil die betreffenden Straftatbestände, sogenannte Offizialdelikte, nach Kenntnisnahme durch die Behörden zwangsweise verfolgt werden müssen. (Legalitätsprinzip)