außenbeleuchtung auf dem weg zur garage

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Es gibt eine "Verkehrssicherungspflicht" für Vermieter, um Gefahren für andere abzuwenden. Von hier aus ist nun schlecht zu beurteilen, ob eine Gefahr für die Mieter besteht, die den Weg ohne Beleuchtung beschreiten müssen - das kann nur vor Ort beurteilt werden.

Der Verkehrssicherungspflicht liegt der Gedanke zugrunde, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, auch dafür zu sorgen hat, dass die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden, um zu verhindern, dass Schäden körperlicher oder vermögensrechtlicher Art durch ihn hervorgerufen werden.

Versuche es doch erstmal mit einer Bitte, ob eine Beleuchtung angebracht werden könnte, und macht das am besten alle zusammen, also alle Mieter an einem Strang ziehen.

Möglicherweise ist es dem Vermieter nicht bewußt, daß dort Beleuchtung fehlt.

Bis die Sache geklärt ist, empfehle ich eine kleine, handliche Taschenlampe mit LEDs mitzuführen.