Recht am eigenen Bild (Ordnungsamt)

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Es gab vor kurzem eine Gerichtsentscheidung, daß dies zur Dokumentierung von Ordnungswidrigkeiten (konkret ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung) zulässig ist. Ob sich ein Amtsträger in Freizeit befindet oder nicht, ist für das Tätigwerden unerheblich. (Ich denke in meiner "Freizeit" ja auch dienstliche Strategien durch, wenn mir gerade etwas einfällt. Kann gute Ideen ja nicht einfach zurückdrängen.)

Grundsätzlich ... ja, da hast Du Recht - aber wie immer gibt es ja Ausnahmen.

Die Dame vom Ordnungsamt erstellt die Fotos ja nicht zur ihrem Privatvergnügen oder um sie meistbietend zu verkaufen, sondern diese Handlung hat ja einen dienstlichen Hintergrund (vermutl. die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, da ihr Euch zu dieser Uhrzeit auf dem Spielplatz aufgehalten habt und vermutlich auch zu alt seid, um Euch dort aufhalten zu dürfen).

also grundsätzlich sind alle ordnungshüter immer im dienst, sprich sie sind verpflichtet jeder ordungswidrigkeit oder straftat nachzugehen bzw einzugreifen

Na ja, dass Recht am eigenen Bild hast du ja immer noch (sie darf es nicht veröffentlichen). Um aber z.B. eine mögliche Ordnungswidrigkeit zu dokumentieren, darf dich wohl jeder aufnehmen (Beweise sammeln).

Irgendwo hört das Recht auf. Es hatte auch ein Autofahrer gegen sein Blitzfoto geklagt und ist durchgefallen. Es dient so wie dein Foto zum Beweis und da hört das Recht auf.