Überwachungskamera im eigenen Flurbereich erlaubt?

4 Antworten

Ich vermute nein.

Deine Mietsache beginnt an der oberen Wohnungseingangstür. Das Treppenhaus wäre sonst gesondert aufgeführt, selbst wenn sie nicht zur eigentlichen Mietsache gehört.

Mieterbund könnte Auskunft geben.

Ohne Zustimmung des Vermieter und der Eigentümergemeinschaft, wenn es eine WEG ist, geht gar nicht. Wenn alle zustimmen, was unwahrscheinlich ist, musst Du noch einen eindeutigen Hinweis auf die Videoüberwachung anbringen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Treppenhaus ist entweder Gemeinschaftseigentum oder Eigentum des Vermieters. Darüber hast Du keine Besitz- oder Handlungshoheit. Deswegen ist auch keine Kamera erlaubt.

Würde ich auf jeden Fall. Den Briefträger wird es ja nicht stören, Besucher warnen. Wenn das Jemanden stört ist es was Anderes.