Recht am eigenen Bild, Instagram?

6 Antworten

Wenn ihr gesicht nicht erkennbar ist musst du es nicht Löschen. und wenn man es nur einmal ins Internet gestellt hat bekommst du es sowiso nie wieder heraus. Da ihr Gesicht nicht erkennbar ist. Kann sie nicht beweisen das sie es ist auf dem Bild.

Sobald jemand Deine Freundin am Z.B. herzförmigen Muttermal erkennt, ...,

Lösche das besser!

Wenn du das Bild geknipst hast hast du die Rechte am Bild.

Erkennt man das Gesicht deiner Frendin nicht, ist es keine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte.

Kenne jetzt die Rechte nicht von Instagram, aber wenn du bei Facebook ein Foto hochlädst haben die auch die Rechte von dem Bild. Nicht du. Bzw sie dürfen Kopien anfertigen, ebenso bei Whatsapp. Denke Instagram ist da nicht anders

Die kannn dich dafür anklagen der rest ist deine entscheidung