Muss er meine Bilder löschen wenn ich es verlange?

5 Antworten

Zitat von "Jurafakten"

// Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 21. Dezember 2015, AZ: VI ZR 271/14). Der Anspruch auf die Löschung bezieht sich aber nur auf intime Fotos. Hier ist nämlich das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person betroffen. Außerdem gebe es dem Ex-Partner eine gewisse Herrschafts- und Manipulationsmacht über die andere Person. Auch wenn die Aufnahmen mit der Einwilligung des Partners entstanden sind, begrenzt sich diese Einwilligung nur auf die Zeit der Partnerschaft und nicht auf die Zeit nach der Trennung. Das Löschen von alltäglichen Fotos oder Urlaubsbildern kann hingegen nicht verlangt werden. //

Um was für Fotos handelt es sich denn? Aufreizende Fotos müssen gelöscht werden. Normale "Pärchenfotos" nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Aufreizend. Gesetzestext?

@Shiro5

Dann kannst du die Löschung verlangen und dich notfalls auch anwaltlich vertreten lassen und das gerichtlich durchsetzen.

@Shiro5

So auf die schnelle, würde ich einen quasi-negatorischen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des APR im Rahmen von §§ 1004 I, 823 I BGB annehmen.

So lange er sie nicht an Dritte weiter leitet, hast du keine Handhabe, die Löschung zu verlangen. Du warst ja damit einverstanden, dass er Bilder von dir aufnimmt und speichert. Oder du hast sie ihm selbst geschickt.

Was nützt es dir? Dann löscht er eben ein Bild, vielleicht noch eine oder zwei Kopien. Und dann?