Recht am eigenen Bild?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ausserdem weiß ich nicht, ,,, was sie damit macht

Das ist das Problem. Das Filmchen zu haben recorden ist per se nicht verboten. Nur darf sie es nicht veröffentlichen ohne Deine Zustimmung. Dann würde Dein Recht am eigenen Bild greifen.

Grinzz  19.04.2022, 18:51

Zivilrechtlich geht es sogar noch ein wenig darüber hinaus. Bereits der Besitz von Bildern einer anderen Person kann das Persönlichkeitsrecht verletzen. Das dürfte aber wesentlich auf die Fotos ankommen.

Jedenfalls könnte man dann die Löschung/Herausgabe der Fotos oder Videos verlangen. (vgl BGH, Urteil vom 13.10.2015 - VI ZR 271/14)

tinalisatina  19.04.2022, 19:27
@Grinzz

Das dürfte schwierig werden. Ja, kommt auf die Bilder an. Allerdings waren die in einer, wenn auch privaten, Internet-Gruppe, zu der die Person ja Zutritt hatte.

Karli57 schreibt:

Eine ehemalige Freundin von mir hat auf meinem privaten TikTok account von vor 4 Jahren ein Video Screen Recorded, weiß jemand ob das Strafbar ist?

Nach fünf Mal lesen habe ich endlich verstanden, was dein Kauderwelsch bedeuten soll:

  • Eine frühere Freundin von mir hat vor 4 Jahren von meiner privaten TikTok-Website eine Video-Aufnahme hergestellt. Weiß jemand, ob das strafbar ist?

Der Gesetzgeber nennt im Wesentlichen folgende Arten von Aufnahmen, bei denen bereits der Besitz strafbar ist - und auch deren Herstellung:

Zivilrechtlich lässt sich aber ein Löschen auch dann erreichen, wenn es um sehr private Aufnahmen geht. Siehe das von Grinzz hier erwähnte Urteil des BGH vom 13.10.2015 - VI ZR 271/14.

Strafbar ist daran aber nichts!

Das Kopieren fremder geschützter Werke zu privaten Zwecken ist sogar ausdrücklich gestattet in UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. [...]

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Werk abfotografiert, abgefilmt oder auf elektronischem Wege vervielfältigt wird.

Karli57 schreibt:

Ausserdem weiß ich nicht, ob sie noch andere Videos screenrecorded hat und ob/was sie damit macht

Wenn man ein Gericht davon überzeugen kann, dass eine verbotene Handlung droht, kann das Gericht auf Antrag hin die Unterlassung dieser Handlung verlangen und für jeden Verstoß dagegen ein Strafgeld festlegen.

  • Eine verbotene Handlung wäre etwa ein Verstoß gegen Satz 1 KunstUrhG § 22:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich bin absolut kein Jurist, meines Wissens nach ist daran aber erstmal nichts verboten.

Das Recht am eigenen Bild sagt, dass eine Aufnahme von dir nicht ohne Erlaubnis verbreitet oder veröffentlicht werden darf. Von der Anfertigung steht da kein Wort. Zumal sie ja scheinbar nicht gefilmt hat, sondern nur ein bereits veröffentlichtes Video abgefilmt hat.

So weit ich weiß, darfst du für private Zwecke eben auch Videos herunterladen/abspeichern. Anders sieht es natürlich aus, wenn sie es irgendwo hochladen möchte oder sonstiges. In dem Fall hast du das Urheberrecht auf dein Video.