Ex Freund stalkt meinen privaten facebook account

6 Antworten

Wenn es eindeutig ist, dass dein Ex-Freund Bilder von dir ohne deine Zustimmung verbreitet oder sonstiges hat ist dies Strafbar. Wenn es dich wirklich so sehr belastet oder es bestimmte Fotos die am besten gar nicht erst gemacht werden sollten waren würde ich an deiner Stelle die nächste Polizeistation aufsuchen. Jedoch bitte nicht unüberlegt im Eifer der Gefechtes handeln, diesen letzten Schritt solltest du dir gut überlegen, da dieser weitreichende Auswirkungen haben kann.

Noch ein Tipp für die Zukunft: Nachdem Schluss mit dem Partner ist (oder auch zwischendurch alle paar Wochen oder Monate) das Facebook Passwort ändern, dort kann man dann auch einstellen das man nach der Änderung an allen Geräten abgemeldet wird. Das erspart viel Ärger.

Hmm..

ist es strafbar wenn ich mit Deinem Fahrrad zu fahren wenn Du das in meiner Garage gelassen hast?

Sicher nicht!

Auch hier sehe ich vorab die Verantwortung bei Dir, es wäre Dir möglich gewesen das PW zu ändern und so all seine Handlungen von vorne herein zu unterbinden. Jetzt mag es sein, dass er eine auf die Finger bekommt wenn er mit persönlichen Daten von Dir so umgeht, die Frage die sich stellt: "Wie schwer ist das Verbrechen?!"

Breche ich heute einen Schubaden auf um den Inhalt zu stehlen, ist es schwerer Diebstahl, ist die Schublade nicht verschlossen, dann ist es Diebstahl.

Natürlich also kann er nicht nach belieben mit Deinen Daten umgehen wie er will. Für den Datenschutz bist aber vorab Du verantwortlich. Aus dieser Sicht sehe ich zwar, dass ein findiger Jurist durchaus einen Schriftsatz verfassen wird die dafür drohende Strafe sehe ich aber eher ganz unten wenn überhaupt gegeben. Zu den Beweisen bleibt zu schreiben, dass es die IP Adresse ist anhand der er eindeutig als Täter festgestellt werden könnte. Jetzt mag es sein das diese in gleich welchen Logs erfasst wurde, ist ja heute Standard, diese aber mit ihm in Verbindung zu bringen ist dann eher wieder schwierig wenn das legal von statten gehen soll.

Unterm Strich würde ich, was Du bestimmt getan hast, das PW ändern und den Rest als bittere Erfahrung verbuchen, fertig. Das zu erwartende Strafmaß steht, wenn überhaupt, in keiner Relation zum Aufwand.

Ja ist es (strafbar) Solange du Beweise hast ,würde ich Ihn anzeigen an deiner Stelle ,dass geht nicht sowas!!!

lg Arziel777

Ja, solange es stichfeste Beweise sind.. (IP-Adresse oder dass er seinen Namen im Chat geschrieben hat) ist es Strafbar. Geh am Besten zu deiner nächsten Polizeidienststelle, die können dir sicher raten was du jetzt am Besten machen solltest.

PS: Passwort ändern, verschafft erstmal Ruhe

Guten,

klar ist es strafbar...Einfach anderes Pw und schon ist ruhe :)