Darf man Screenshots, von z.B. YouTube Videos, auf seinem (privaten) Instagram Account posten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die meisten Videos sind - Bild für Bild - urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von UrhG § 2 (googeln!). Diese Werke darf man in Ausnahmefällen zitieren in seinem eigenen Werk. Siehe dazu http://www.initiative-tageszeitung.de/lexika/ol-presserecht/olp-artikel.html?LeitfadenID=159

Freier darfst du verfahren, wenn dein Account nur von engen persönlichen Bekannten eingesehen werden kann. Siehe dazu UrhG § 15 Absatz 3 (googeln!).

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, da könntest du Probleme wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen.