Umsatzsteuer - 'erfolgsneutral'?
Behandeln grade die Umsatzsteuer in Finanzbuchhaltung und ich verstehe beim Thema 'Umsatzsteuer' etwas nicht.
Lau Theorie ist die Umsatzsteuer 'erfolgsneutral'. Aber ich verstehe das nicht. Der Hersteller oder GH, je nachdem, zahlt doch immer die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer, also die Zahllast, also ist es im Prinzip doch ein Aufwand, weil man die Zahllast zahlen muss, oder nicht?
Und es wird gesagt, dass die Umsatzsteuer am Ende der Endverbraucher zahlt.. aber er zahlt ja die Summe der Zahllast.Heißt das, dass das Finanzamt dann das doppelte der Umsatzsteuer am Ende bekommt? Also Zahllast plus die Umsatzsteuer, die der Endverbraucher zahlt?
Danke schonmal :)!
5 Antworten
Erfolgsneutral bedeutet, dass diese Steuer anfällt, ob Du Gewinn oder Verlust gemacht hast. Nein, Du berechstest dem Abnehmer die gesetzliche Umsatzsteuer, wenn Du Vorsteuer-Abzugsberechtigt bist, hast Du einen Teil Deiner zu bezahlenden Umsatzsteuer durch die Zahlung des Kaufpreises des Materials (Beispiel) bezahlt, so dass Du nur noch die Differenz zwichen Umsatzsteuer und Vorsteuer bezahlen mußt. Das hat aber mit Deinem Verkaufspreis direkt nichts zu tun.
Die Umsatzsteuer ist ein sogenannter durchlaufender Posten.Deshalb erfolgsneutral. Der Endverbraucher zahlt Dir die Umsatzsteuer, die Du dann an das Finanzamt weiterschicken musst. Die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer die Du beim Einkauf bezahlt hast, kannst Du ja gegen die Umsatzsteuer beim Verkauf verrechnen.Du hast damit also keinen Aufwand im buchhalterischen Sinne gehabt.
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, bei der der Steuerschuldner und der Steuerzahler nicht identisch sind.
Der Endverbraucher zahlt nicht die Zahllast. Zahllast = USt - Vorsteuer.
Zuerst zahlt der Betrieb im Voraus die Vorsteuer (z.B. im Handel auf seinen Einkauf) und verbucht dies als Aufwand. Dann verkauft er Ware an Kunden, die beim Kauf die Umsatzsteuer an den Betrieb mit zahlen. Diese gezahlte USt wird jetzt vom Betrieb mit der bereits gezahlten Vorsteuer verrechnet und die Zahllast dann an das Finanzamt abgeführt.
Übrigens kriegen Dozenten und Steuerberater die Krise, wenn man die USt. pauschal als erfolgsneutralen, durchlaufenden Posten bezeichnet. Das ist er - effektiv betrachtet - in vielen Standardfällen. Aber eben diese pauschale Behauptung lässt einen stolpern, wenn mal einer der komplexeren Ausnahmefälle an den Tag tritt.