Umsatzsteuer - 'erfolgsneutral'?

6 Antworten

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, bei der der Steuerschuldner und der Steuerzahler nicht identisch sind.

Übrigens kriegen Dozenten und Steuerberater die Krise, wenn man die USt. pauschal als erfolgsneutralen, durchlaufenden Posten bezeichnet. Das ist er - effektiv betrachtet - in vielen Standardfällen. Aber eben diese pauschale Behauptung lässt einen stolpern, wenn mal einer der komplexeren Ausnahmefälle an den Tag tritt.

Erstmal hat Kleinalrik natürlich einen wichtigen Hinweis gegeben. Das stimmt bei denen nicht, die umsatzsteuerfreie Umsätze tätigen. Das sind als Beispiel Ärzte oder in weiten Teilen die Banken. Aber auch Kleinunternehmer. Dort gehört die Vorsteuer zu den Anschaffungskosten. Also bei Büromaterial wird nich die Vorsteuer extra gebucht, sie kommt auf das Kostenkonto. Kauft ein solcher Unternehmer z.B. eine Büroeinrichtung, dann wird die Vorsteuer auch nicht extra gebucht. Sie wird mit aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sehen wir von den Ausnahmen mal ab. Es gibt eigentlich vier Gewinnermittlungsarten. Erstens die Schätzung, zweitens die Ermittlung nach Durchschnittssätzen, die Einnahme-Überschuss-Rechnung [EÜR] und die Bilanz.

Bei der EÜR wird der Gewinn durch die Umsatzsteuer sehr wohl beeinflusst. Die Umsatzsteuer erhöht den Gewinn, durch die Vorsteuer wird er gemindert. Und der Ausgleich findet über die Zahllast oder eine Umsatzsteuer-Erstattung statt.

Bei einem Bilanzierer, in der Schule der Normalfall passiert folgendes. Der Unternehmer erbringt eine Leistung, das kann eine Dienstleistung oder der Verkauf einer Ware sein. Die stellt er dem Kunden in Rechnung. Egal ob Unternehmer oder nicht.

Bezahlt der Kunde bar, dann bucht der Unternehmer Kasse 119 Euro an Umsatz 100 Euro und an Umsatzsteuer 19 Euro. Die 100 Euro kommen so wie sie sind in die Gewinn- und Verlustrechnung [GUV]. Die USt nicht.

Wenn der Unternehmer Ware bar einkauft, dann bucht er Ware 10 Euro und Vorsteuer 1,90 Euro. Kosten also 10 Euro und 1,90 Euro Vorsteuer, wobei die 10 Euro in der GUV auftauen und damit den Gewinn um 10 Euro senken. Bei unserem Beispiel hat er also 90 Euro Gewinn entweder der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer zu unterwerfen.

Eigentlich wären die 19 Euro, die der Kunde ihm ja gegeben hat an das Finanzamt zu zahlen. Also eine Verbindlichkeit i.H.v. 19 Euro. Allerdings hat er ja bereits einem anderen Unternehmer diese 1,90 Euro Vorsteuer bezahlt. Damit braucht er nur noch den Differenzbetrag an das Finanzamt als Zahllast zu melden und zu zahlen. In unserem Fall 17,90 Euro. Die Vorsteuer wäre eigentlich eine Forderung an das Finanzamt. Aus Gründen der Vereinfachung werden die Verbindlichkeit und die Forderung gleich verrechnet. Somit entstehen die 17,90 Euro.

Er behält von der Umsatzsteuer nichts für sich. Deshalb beeinflusst er auch nicht den Gewinn. Auch die Vorsteuer, sie ist ja nur eine Vorauszahlung für das gewesen, was er dem Finanzamt sowieso überweisen muss. Die braucht er ja nicht zu tragen. Eben wegen des Abzugs von der Umsatzsteuer. Und wieder keine Beeinflussung des Ergebnisses und damit neutral. Für den Ausgleich mit dem Finanzamt gilt auch wieder: Erfolgsneutral. Damit sind die gesamten Vorgänge der Umsatzsteuer erfolgsneutral.

Eine Doppelbesteuerung würde nur dann entstehen, wenn es keinen Vorsteuerabzug geben würde. Dann würden allerdings auch die Preise enorm steigen. Denn bei einer langen Wertschöpfungskette würden die Vorsteuern eben die Anschaffungskosten erhöhen. Es ginge nicht anders, als sie im Preis zu finanzieren.

Hoffe das Prinzip konnte ich Dir klar machen und auch verständlich erklären, wieso wir keine Doppelbesteuerung erreichen und was dann die Folge wäre.

Kleinalrik  13.11.2013, 09:07

Sehr umfangreich, für den Laien so gerade eben noch zu verstehen (kürzer bei gleichem Informationsgehalt ginge aber gar nicht).

Dirk-D. Hansmann  13.11.2013, 15:13
@Kleinalrik

lach Ich finde das ich mich immer so kurz wie möglich fasse.

Und wer bei der Umsatzsteuer im Rewe-Unterricht angekommen ist, der hat doch das vollständige Rüstzeug, da kann man dann auch erwarten, dass die Erläuterungen verstanden werden. Wenn auch nicht wie bei Dir oder mir. Aber ein wenig Erfahrung darf sich ja auch bemerkbar machen ;-)

Schönen Tag noch!

arminius3  13.11.2013, 13:50

Eine Doppelbesteuerung würde nur dann entstehen, wenn es keinen Vorsteuerabzug geben würde. Dann würden allerdings auch die Preise enorm steigen. Denn bei einer langen Wertschöpfungskette würden die Vorsteuern eben die Anschaffungskosten erhöhen. Es ginge nicht anders, als sie im Preis zu finanzieren.

Hierzu gibt es einen interessanten Blick in die Vergangenheit: Bis 1967 galt genau das. Es wurde Umsatzsteuer erhoben, ohne die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs. Genannt wurde das System "Allphasen-Bruttoumsatzsteuer" (im Gegensatz zum jetzigen System, der "Allphasen-Nettoumsatzsteuer"). Durch den fehlenden Vorsteuerabzug hatte dieses System - wie du geschrieben hast - eine preiserhöhende Wirkung. Aus diesem Grund waren die Steuersätze auch sehr niedrig: 1918 lag der Steuersatz bei 0,5% und Ende 1967 bei 4%.

Dirk-D. Hansmann  13.11.2013, 15:33
@arminius3

Danke für die Ergänzung.

Erfolgsneutral bedeutet, dass diese Steuer anfällt, ob Du Gewinn oder Verlust gemacht hast. Nein, Du berechstest dem Abnehmer die gesetzliche Umsatzsteuer, wenn Du Vorsteuer-Abzugsberechtigt bist, hast Du einen Teil Deiner zu bezahlenden Umsatzsteuer durch die Zahlung des Kaufpreises des Materials (Beispiel) bezahlt, so dass Du nur noch die Differenz zwichen Umsatzsteuer und Vorsteuer bezahlen mußt. Das hat aber mit Deinem Verkaufspreis direkt nichts zu tun.

Der Endverbraucher zahlt nicht die Zahllast. Zahllast = USt - Vorsteuer.

Zuerst zahlt der Betrieb im Voraus die Vorsteuer (z.B. im Handel auf seinen Einkauf) und verbucht dies als Aufwand. Dann verkauft er Ware an Kunden, die beim Kauf die Umsatzsteuer an den Betrieb mit zahlen. Diese gezahlte USt wird jetzt vom Betrieb mit der bereits gezahlten Vorsteuer verrechnet und die Zahllast dann an das Finanzamt abgeführt.