Rechnung zahlen obwohl Schaden nicht repariert?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier liegt ein Werkvertrag vor dh die Werkstatt schuldet dir den Erfolg, also dass der bemängelte Defekt behoben wurde, dh die Arbeitsstunden die die Werkstatt dafür Aufbringt zur Ermittlung des Problems müssen alle bezahlt werden!

Allerdings falls er Sachen repariert, die du gar nicht repariert haben möchtest, musst du nicht zahlen und kannst verlangen, dass alles wieder in den Ursprünglichen Zustand versetzt wird.

Die von dir geforderte Arbeitsleistung wurde bisher - trotz Nachbesserungsversuch - nicht erbracht. -> kein Geld!

Oder waren beim ersten Werkstattbesuch noch andere Dinge zu tun? Die müsstest du bezahlen!

Eine Nachbesserung kostet in der Regel nichts!

Der Katalysator hat mit der Klimaanlage absolut nichts zu tun.

ja aber muss ich ihm dann nicht mal die ganzen Ersatzteile zahlen die er explizit für die Klimaanlage eingebaut hat? Kann ich mir gar nicht vorstellen.

Er hat noch einen Ölwechsel gemacht. Ich gehe mal davon aus dass der in Ordnung war und er es tatsächlich gemacht hat bzw. hat können.

Der Katalysator ist Teil der Abgasanlage (Auspuff) und hat nichts mit der Klimaanlage zu tun. Der bescheißt dich.

Ich habe auch so ein Problem, aber nicht mit Klimaanlage. Ich finde es auch nicht korrekt, dass da kein konkreter Schutz vorliegt. Immerhin weiss ich ja nicht was wirklich am Auto gemacht wurde. Man müsste einem die Möglichkeit geben, dies zu prüfen indem man eben das Auto fährt und z.B. wie hier, die Klimaanlage mal anwirft. Problem nach paar Tagen oder Wochen kann aber ja trotzdem hochkommen. Da wurde dann geschlampt oder sonstwas. Wer weiss.

Problem ist halt, dass die Werkstätten GLEICH bezahlt werden wollen. Wenn man da den Wagenschlüssel schnappt und wegrennt...

Ich habe meine Werkstatt mehrmals angerufen und angeschrieben. Keine Reaktion! Hier geht es um eine Summe von über 1000 Euro. Habe den Wagen praktisch im gleichen Zustand zurück, wenn nicht schlechter, zurück erhalten. Ich schaue zu, dass ich meine Unterlagen zusammenkrame und zum Anwalt gehe. Traurig die Situationen im Service Bereich hier in Deutschland. So oft greift man auch in diesem Land voll in die Sch...

Im Grunde genommen musst Du nur die erste Rechnung bezahlen. Er hat ja vorgeblich den Fehler erkannt und repariert. Wenn das Ding dann immer noch nicht tut, dann soll er gefälligst für den Betrag der ersten Rechnung die Zusatzreparatur vornehmen. Ist immer gut in solchen Fällen, sich einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, welcher dann um höchstens 10% überschritten werden darf. Und nicht einfach, jetzt reparier' ich mal dies und das und wenns nicht gut geht, dann mach' ich mal an ein paar anderen Teilen weiter....