Ich ( Kellner ) habe einen Gast die falsche Rechnung gebracht!

4 Antworten

Als Arbeitnehmer musst Du nach besten Wissen und Gewissen handeln. Alle Tätigkeiten die Du ausübst machst Du im Namen des Arbeitsgebers. Positiv wie Negativ. Quasi, als hätte es dein Chef selbst falsch gemacht.

Ausnahmen gibt es nur, wenn Du leichtsinnig oder wissentlich den Fehler begangen hast. Dann haftest Du.

Rechtlich darf er es nicht. Würdest Du streiten, bekommst Du sicher Recht. Problem ist aber eben in der Praxis, das dein Arbeitgeber dich danach auf dem Kieker haben wird...

Mit 99%iger Wahrscheinlichkeit schon, du hast quasi einen Fehlbetrag von 89€, eine Unterscheidung zwischen falscher Rechnung oder verrechnet beim Rausgeben gibt es meines Wissens nicht. In den meisten Arbeitsverträgen (bei Welchen es um Arbeiten mit Geld geht) ist geregelt was in solch einem Fall passieren soll (und da der Arbeitsvertrag vom Chef ist, steht da natürlich das der Arbeitnehmer alle oder ab einem gewissen Punkt die Fehlbeträge zahlen muss). Ist eine solche Klausel nicht im Vertrag (oder gar kein Vertrag) musst du den Fehler absichtlich oder grob fahrlässig begangen haben. Das ist zwar meist nicht der Fall aber relativ schwer bis hin zu unmöglich zu rekonstruieren. Solltest du nicht zahlen wollen, könntest du auch entlassen oder zumindest abgemahnt werden (da du ja so eine Art Vertragsbruch begangen hast). Vor Gericht zu gehen lohnt sich jedenfalls nicht, vor einem Arbeitsgericht werden die Kosten in der ersten Instanz von jeder Partei selbst getragen und ich schätze da mal 300€ - 500€ für Gericht, Anwalt etc. etc. Schau lieber ob er es dir vielleicht vom Brutto-Lohn abzieht ;) und sorg für ein gutes Verhältnis mit dem Chef, vielleicht kommt er dir ja auch noch entgegen.

Ach so, das ist natürlich keine Rechtsberatung und alles ein unverbindliches Geschreibsel von einem Laien.

Hallo FabrizioPP, das ist natürlich für Dich dumm gelaufen. Du hast den Schaden verursacht, da ist es schon verständlich das Dein Chef um Erstattung nachsucht. Ob er das darf ergibt sich aus Deinem Arbeitsvertrag. Aber vermutlich wird so eine Klausel NICHT enthalten sein. Er müsste Dir also schon z.B. Vorsatz nachweisen. Das ist schwer. Auf der anderen Seite würde das Verhältnis zu meinem Chef nicht auf eine Zerreißprobe stellen. Geh zu ihm, leg das Geld auf den Tisch und die Sache ist vergessen. Er wird sich Deine "freiwillige" Wiedergutmachung positiv merken. Und Du verbuchst das ganze unter "Lehrgeld". Das passiert Dir garantiert nie mehr. Wünsche viel Erfolg, Gruß Peter

Soweit ich aus Erfahrung weiss, ist das abhängig von der Kulanz des jeweiligen Chefs. Er kann aber er muss es Dir nicht in Rechnung stellen...