Müssen wir die Reparatur zahlen mieten?

5 Antworten

Für Reparaturen ist der Vermieter verantwortlich, auch finanziell. Kleinreparaturen darf er, insofern wirksam vereinbart, umlegen. Die Ofenreparatur ist keine solche die vom Mieter zu tragen wäre.

Habt ihr/du den InstandsetzungsAfutrag erteilt oder der Vermieter? Wenn der Vermieter, dann zahlt der ganz sicher die Rechnung. Kleinreparaturkosten laut Mietvertrag sind hier nicht zu übernehmen

Ich würde mich streiten. Die Kleinreparaturen sind - ja nach Reparatur - zwar umlagefähig, aber eben nicht alle Reparaturen.

Wenn der Elektriker nichts gefunden hat, wurde also auch keine Reparatur durchgeführt und es können keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Selbst wenn er was gefunden hat. Nicht alle Reparaturen unter 100 € können dem Mieter auferlegt werden, sondern nur Reparaturen an Gegenständen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen.

Das sind also Dinge, die man anfässt, wie Lichtschalter oder Fenstergriffe.

Wenn der Herd nicht richtig heizt, liegt das nicht an einem Drehgriff, sondern an einem Fehler im Inneren des Herdes. Das kann man Euch nicht in Rechnung stellen.

Das einzige Teil, dass bei einem Herd unter diese Klausel fällt, wäre eben ein Drehgriff des Herdes.

Wenn nichts repariert wurde mußt Du auch nichts zahlen.