Inkasso hat briefe an falsche Adresse geschickt

6 Antworten

Zunächst hast Du mal einen Fehler gemacht, mit Inkassobuden verkehrt man, wenn es denn unbedingt sein muss, nur schriftlich!

Wenn sicher ist das wirklich nichts offen ist weise die Forderung schriftlich zurück.

Falls doch was an der Forderung sein sollte könnte die Forderung verjährt sein. Die Ankündigung einer Zwangsvollstreckung bedeutet bei diesen Burschen noch lange nicht das sie auch einen entsprechenden Titel haben. Sollten sie also sowas behaupten so fordere eine Kopie an.

hatten wir letzte woche mit einer anderen versicherung. das einwohnermeldeamt hatte schonmal vor 8 jahren die frühere adresse meiner frau an die versicherung rausgegeben und nun letzte woche wieder. allerdings an das inkassobüro. dumm nur, daß meine frau nicht die entsprechende person ist/war.

falls du nie bei der versicherung angemeldet warst, versuch das zu klären. ruf die inkasso an und bitte sie, die frist zu verlänger. ruf die versicherung an und bitte diese, dir den vertrag mit deiner unterschrift zu schicken. die vom einwohnermeldeamt schlampen sehr oft bzw können auch nichts dazu, wenn personen wohnhaft gemeldet sind/waren oder eben auch nicht.

vielleicht handelt es sich um eine verwechslung wie bei meiner frau. falls nicht, wirst du zahlen müssen mit allem drum und dran.

Ich würde gar nicht darauf reagieren - wenn Du nie was abgeschlossen hast, kann ja nichts offen sein.

Das ist manchmal nur Dummenfang. Hab hier seit 2009 was liegen, hab nicht regiert und es kam nie wieder was.

Solche Inkassogeschichten sind oft Fake, ruf also nochmal bei der Versicherung an und frag Dich da durch, die sollten von einer offenen Rechnung wissen. Ansonsten bloss nichts zahlen!

Also bei der Versicherung habe ich schon angerufen, die eine (aus meinem Dorf) sieht keine offenen Rechnungen und dann habe ich in der Hauptverwaltung angerufen und die hat wohl keinen Einblick?! Ich habe bei denen auch keine Versicherung am Laufen und ich kann mich nicht daran erinnern vor 5 Jahren eine abgeschlossen zu haben. Wenn die mir dei Auflistung schicken, soll ich einfach Widerspruch einlegen? Danke für die Antwort

@SusiL123

Einfach ignorieren. Und eventuell anzeigen.

@FelixFoxx

AUF JEDEN FALL einen WIDERSPRUCH machen und dann weiter auf die Klärung hinarbeiten.. Solange die VS dir keinen Vertrag nachweisen kann, ist die Sache strittig.

die verjährung beginnt wenn du nicht angemahnt wirst. warte da mal bis du weisst was du zahlen sollst. wenn es deine schulden sind musst du auch die gebühren und zinsen zahlen. in den AGB von allen versicherungen steht das du eine adressänderung mitteilen musst. hast du das vergessen bist du selber schuld wenn briefe nicht ankommen.