Rechnung stellen , Kfz Steuer + Versicherung weiter berechnen?

3 Antworten

Hallo,

eine Frage und Antwort von mir irgendwie gleichzeitig.

Normalerweise bekommen Mitarbeiter keine solchen Kosten in Rechnung gestellt, wenn es sich nicht um ein Firmenfahrzeug mit Überlassung des Betriebs-PKW für Privatzwecke handelt.

Der Mitarbeiter hat dann einen geldwerten Vorteil. Dieser wird durch die (Zu)zahlung der Kfz-Steuer etc. gemindert.

Es würde sich dabei auch eine Verminderung des geldwerten Vorteils mit Auswirkung auf die Lohnsteuer des AN ergeben .

Und dadurch aber auch auf die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch geschmälert werden.

Fazit aus meiner Sicht:

Eine Rechnung an den AN bedarf es nicht. Eine Abrechnung sollte genügen, weil nur Kosten 1:1 weiterbelastet werden und kein Umsatzerlös im eigentlichen Sinne vorliegt. (das war jetzt die eigentliche Antwort)

Die Berechnung der privaten Kfz-Nutzung (geldwerter Vorteil) bei der Lohnsteuer und deren umsatzsteuerlichen Behandlung sollten gecheckt werden.

Ein Fall für den Steuerberater deines Vertrauens.

Ich hoffe ich liege nicht allzu falsch.

Grüße (nicht aus dem Auto)

Ana

Die Gestellung eines PKW ist ein sogenannter Sachbezug. Und der wird der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer unterworfen.Ihr erbringt doch keine Versicherungsleistung. Ebenso wenig erhebt ihr Steuern. Ihr vermietet im Grunde genommen Fahrzeuge. Das ist keine steuerbefreite Leistung.

Das klingt alles sehr abenteuerlich (siehe auch die Ausführungen von "AnaHauser" weiter unten).

Nicht zwingend, aber wenn man es macht, geht man auf Nummer sicher.

Vielen dank für die Antwort. Was sollte man dann da nehmen?

Nehmen? Was meinst du?
Wenn die Firma das immer so macht, schau doch mal, was auf den alten Belegen steht. Wir ja sicher abgelegt sein

@Lord2k14

Das wurde immer ohne Zusatz gemacht. Mein Chef, möchte aber in dem neuen Jahr noch mehr richtig machen :)

Ich meine aus dem UStG § 4 können ja mehrere Begründungen genommen werden, ich weiß nicht genau welche davon.

Achso. Im Grunde reicht es wenn einfach nur der Hinweis zum P4 ustg stehr, ohne Absatz. Aber wie gesagt: wirklich notwendig ist das eigentlich nicht, da es sich um eigene Angestellte handelt und es sich nicht um eine Dienstleistung etc. handelt