Rechnung schreiben - wann und wie darf ich es?
Ich wurde als Hobbymusiker für die musikalische Begleitung einer Abschiedsfeier beauftragt. Es geht um einen Abend, also eine einmalige Leistung. Hierfür habe ich eine Rechnung zu schreiben.
Ich habe noch nie eine selbständige Tätigkeit ausgeübt oder eine Rechnung geschrieben - worauf muss ich achten? Muss ich bei einer einmaligen Leistung auch vorher zum Finanzamt gehen und eine hierfür geeignete Steuernummer beantragen? Wenn ja, darf ich diese auch nachträglich beantragen? Das Event findet in einer Woche statt... und wie sieht es mit Steuererklärung aus? Vielen Dank für die Ratgeber*innen!
2 Antworten
Es geht um einen Abend, also eine einmalige Leistung.
In diesem Fall solltest du besser eine Aufwandsentschädigung verlangen und den Erhalt quittieren!
Rechnungen unterliegen einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen.
Wer nicht unternehmerisch handelt und somit die MwSt. beim Finanzamt geltend machen kann, ist auch nicht Rechnungsstellung verpflichtet.
Gelegentliche Einkünfte als Amateurmusiker sind bis zu einem Gewinn von 255 € steuerfrei. Das ist eine Freigrenze. Das bedeutet, dass ein Gewinn ab 256 € voll steuerpflichtig ist. Wenn du für diese musikalische Begleitung z.B. 260 € bekommst und zu der Veranstaltung 20 km hin und 20 km zurück fahren musst, dann berechnest du für dich 2 Fahrten x 20 km x 0,30 = 12,00 €. Von den 260 € ziehst die 12 € ab und kommst dann auf einen Gewinn von 248 €. Wenn das die einzige Einnahme in diesem Jahr ist, brauchst du das nicht in deiner Steuererklärung anzugeben. Also rechne Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.
Die Rechnung schreibst du ganz formlos:
Für die musikalische Begleitung am 29.02.2020 in Berlin berechne ich x Stunden à y € oder eine Pauschale in Höhe von .. €.
Betrag in bar erhalten oder Überweisung auf Konto/deine Bankverbindung. Fertig.
Wichtig ist, dass du keine Umsatzsteuer ausweisen darfst.