Rechnung für Dienstleistung einmalig Privat stellen?

1 Antwort


Ist es eine einmalige Nebentätigkeit in geringem Umfang?


Der Kunde erhält eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer.

Die Einnahmen und Ausgaben werden aufgelistet,
der Gewinn kann bei der Einkommensteuererklärung
in Anlage S (2. Seite unten) eingetragen werden.

Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit.
Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei.
Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens
(§ 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).

Gruß siola55