Rechnung per Einschreiben kommt zurück, was nun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

auch ich hab damit so meine Erfahrungen gemacht. leider muss ich sagen, dass nur ein minimaler Prozentsatz überhaupt letztendlich noch gezahlt hat. Am Anfang habe ich auch die Inkassounternehmen in Anspruch genommen, jedoch auch ohne Erfolg.

Nun mache ich das alles alleine. Wenn die 2. Mahnung per Brief erfolglos war, erstelle ich über https://w ww.online-mahnantrag.de einen Mahnbescheid. Der kostet dann 23 EUR.

Wenn der Kunde dem nicht widerspricht, kann man den dann zu gesendeten Antrag auf Vollstreckung ausfüllen und dem Kunden zustellen lassen. Sofern da auch nichts kommt, muss der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden. Raussuchen beim zuständigen Amtsgericht im Wohnort des Schuldners.

Da könnte dann gepfändet werden. Die Kosten des Gerichtsvollziehers sind unterschiedlich, aber meist noch mal so ca. 20.-

Alles in allem viel Geld hinterher geworfen. Bei den Privatkunden ist das oft sinnlos. Das muss man selbst entscheiden. Die 23.- für den Mahnbescheid würde ich aber investieren.

Kostengünstig wäre natürlich für den einmaligen Fall ein Inkassounternehmen, welches meist nur was kostet, wenn es zu einer Zahlung kommt, wobei Mahnbescheid und weitere Schritte dann dort auch berechnet werden.

S1Stefan  11.07.2013, 14:10
Zeelas 
Fragesteller
 11.07.2013, 14:22
@S1Stefan

Danke dir für diesen ausführlichen kommentar. Ich schau mir die seite in ruhe an und entscheide dann, wie ich weiter verfahre.

Meinereiner67  11.07.2013, 14:31
@Zeelas

Moin,

Inkassobüros haben rechtlich keinerlei Stellenwert.

Da die Annahme verweigert wurdem hätte auch ein Onkassobüro keine Erfolgsaussichten.

Zeelas 
Fragesteller
 11.07.2013, 14:33
@Meinereiner67

Rechtlich vielleicht nicht, aber viele menschen habn angst vor einm inkassobüro

Meinereiner67  11.07.2013, 14:57
@Zeelas

wer hat denn Angst vor nem Inkassobüro, und warum?

Die Person scheint doch zu wissen was sie tut.

Also kannste solche Leute auch nicht mit zahnlosen Papiertigern wie Inkasso usw beeindrucken.

Wenn du eine reguläre Rechnung erstellen konntest, kannst du natürlich auch einen Mahnbescheid und anschließende Zwangsvollstreckung beantragen. Ob du diese Kosten aufbringen willst, kannst du nur selbst entscheiden. Es dürfte höchst fraglich sein, ob du diesen Aufwand jemals wieder rein bekommst.

Zeelas 
Fragesteller
 11.07.2013, 14:10

Ich wäre, vorausgesetzt sie hätte das einschreiben angenommen, nach der dritten mahnung über ein inkassobüro gegangen. Und grundsätzlich hab ich kein problem mit aufwand, denn der dame gehört gewaltig ein schuss vor den bug verpasst

Du kannst die Mahnung per Einwurfeinschreiben versenden. Die wird dann nicht direkt übergeben, aber der Postbote unterschreibt, daß er sie abgeliefert hat.

Zusätzlich würde ich an Deiner Stelle überlegen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt oder ob es sinnvoller ist, einen kleinen Betrag einfach abzuschreiben und sich nicht mehr über die Sache zu ärgern.

Zeelas 
Fragesteller
 11.07.2013, 14:20

Rein vom geschäftlichn aspekt her würde es sich nicht lohnen, aber vom persönlichen. Diese frau pisst mit seit monaten ans bein (entschuldigt meine wortwahl) und so langsam reicht es mir. Die nicht angenommene rechnung ist der letzte tropfen. Ich denke, ich schick die rechnung nochmal raus. Da sie in inem einfamilienhaus wohnt, kann sie nicht behaupten, dass der postbote den briefkasten verwechselt hat. Und dann seh ich weiter.

Danke für eure hilfreichen tipps!

Ich würde mal zum Gericht gehen, da kannst du einen Antrag stellen. Erst wenn sie Einspruch erhebt, gibt es eine Klage.

http://www.erfolg-als-freiberufler.de/mahnung.php

Zeelas 
Fragesteller
 11.07.2013, 14:32

Danke für diesen link, der ist sehr hilfreich!

Du könntest die Rechnung als Belegbrief schicken, dann kannst Du belegen, dass sie zugestellt wurde. Ob die Rechnung dann auch beglichen wird, das ist dann natürlich noch eine ganz andere Frage.