Wie zeitnah darf man das Zahlungsziel setzen in einer Rechnung?

5 Antworten

Zahlung sofort ist das kürzeste Zahlungsziel. Wobei sofort dann frühestens der Tag ist, an dem die Rechnung in den Einflussbereich des Kunden kommt.

Ich würde das Zahlungsziel auf 1 Woche setzen, mit konkreter nennund des Datums, also "bis zum 08.02.2011".

Wenn das nichts bringt, 1. und 2. Mahnung nach jeweils einer Woche rausschicken. 2. Mahnung dann per Zustellung durch GV, dann kann er sich nicht mehr rausreden (bei Einschreiben möglich, da der Empfänger behaupten kann, in dem Brief wäre nur ein weißes Blatt Papier gewesen).

Ein Zahlungsziel ist bereits ein Entgegenkommen. Es ist durchaus üblich sofortige Kasse zu verlangen. Ist im Einzelhandel zu 99 % die Regel

Handwerkerrechnung? Da ist die Zahlung mit Leistungserfüllung sofort, ohne Zahlungsziel geschuldet! Da würde ich, zumal bei eher zweifelhafter Ausrede, doch nunmehr um sofortige Begleichung des offenen Betrages bitten!

HTH

G imager761

es ist leider etwas komplizierter. Ich habe einen auftrag bekommen ( GEstaltung einer Broschüre) und habe dann angefangen zu arbeiten ( mit auftragsbestätigung) und nach einer weile GAR NICHTS mehr vom Kunden gehört- kein Feedback, kein Rückruf, das ist jetzt schon ewig her, aber die Arbeit die ich bereits geleistet hab muss ja trotzdem gezahlt werden.Sonst könnt ja jeder kommen und einen unentgeltlich erstmal ein paar Tage arbeiten lassen....

@moonaleesa

Ihr müsst aber doch für diesen Auftrag einen Vertrag geschlossen haben. So was macht man doch nicht gerade so mal am Telefon. Für eine Broschüre müssen ja Vorgaben erstellt werden.

Kalendermäßig festgesetztes Zahlungsziel 14 Tage nach Zugang der Rechnung ist realistisch.

Anderenfalls BGB-Regelung 30 Tage.