Rechnung fällig oder nicht?

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Hallo!

Wenn du innerhalb der Reklamationsfrist von 14 Tagen den Mangel angezeigt hast und dies auch nachweisen kannst (Sendeprotokoll Fax, Einschreiben, E-Mail mit Lesebestätigung, etc.) sollte das Ganze kein Problem werden. Du kannst der Firma eine letzte Frist setzen, den Mangel zu beheben, danach steht dir ein Anpruch auf Wandlung oder Minderung zu. Den Anwalt kannst du noch immer einschalten. So wie es aussieht, verweigert die Firma die Regulierung und hat deshalb ein Inkassobüro eingeschaltet. Nur unseriöse Firmen machen dies. Daher gilt, hart bleiben und auf seinen Ansprüchen als Käufer bestehen. Inkassobüros sind nur zahnlose Tiger, die zwar Knurren können, aber nicht beißen. So wie du den Fall geschildert hast, hast du keinen Fehler gemacht und kannst das Ganze beruhigt abwarten. Wenn du trotz der vorliegenden Mängel zahlst, hat der Verkäufer keinen Grund mehr zur Regulierung und du wartest bis St.-Nimmerleinstag. Also WANDLUNG (Ersatzlieferung/Reparatur) oder MINDERUNG (Ermäßigung des Kaufpreises).

Reklamationsfrist von 14 Tagen

So etwas gibt es nicht. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 2 Jahren, nicht 2 Wochen.

Mach Bilder von den Mängeln, nimm dein Einspruchsachreiben an die Möbelfirma und geh zu nem Anwalt.

Ich habe bei einem Versandhaus Stühle bestellt und die kamen mit erheblichen Mängeln hier an, die man natürlich erst nach dem auspacken gesehen hat.

Das ist ärgerlich, berechtigt Dich aber in keinem Fall, die Forderung schlicht nicht zu bezahlen.

Trotz mehrmaliger Reklamation bei dem Versandhaus und Übermittlung der Unterlagen aus denen die Mängel hervorgehen, kam keine Reaktion.

Wieso auch? Du hast ja Deinen Teil des Vertrages noch gar nicht erfüllt.

Nun bekam ich heute Post eines Inkassounternehmens, das die Forderung geltend macht.

Dann zieht sich das aber schon beträchtlich hin.

Mich interessiert nun, ob die Rechnung überhaupt zur Zahlung fällig ist, da die Mängel nunmal immer noch bestehen.

Die Forderung war zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt in voller Höhe zur Zahlung fällig. Einer Reklamation wegen Mängeln an der Kaufsache ändert daran rein gar nichts. Da bist Du sogar mit Inkasso noch gut bedient, denn man könnte Dir hier auch Eingehungsbetrug unterstellen.

Also, wenn ich viel Unsinn gelesen habe, dann ist das dieser Beitrag. Der Kunde hat sich vertraglich verpflichet eine in einwandfreiem Zustand befindliche Sache gegen Entgelt abzunehmen. Ebenso ist der Verkäufer verpflichtet, die Sache in einwandfreiem Zustand zu liefern. Ein Eingehungsbetrug liegt nur dann vor, wenn der Käufer von Anfang an die Absicht hatte, die Kaufpreiszahlung nicht zu erfüllen. Zurecht macht der Käufer das Zurückbehalten des Kaufpreises geltend. Letztlich ist dies sein einziges Druckmittel gegen den Verkäufer. Kommt der Händler nicht innerhalb angemessener Frist mit der Instandsetzung der Handeslware nach, steht dem Käufer per Gesetz ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung zu. Darüber hinaus kann der Käufer unter Umständen noch Schadenersatz geltend machen, wenn die Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt aus einem bestimmten Anlass hätte geliefert werden müssen. (z. B. eine Geburtstagstorte zum 50ten Geburtstag) Der Käufer hat hier zu Recht gehandelt und die Kaufpreiszahlung aufgrund der Mängel an der Sache verweigert. Hätte er gezahlt, würde er jetzt äußerst lange warten, bis die Firma den Mangel behebt. Da nichts darauf hindeutet dass die Käuferin eine Firma ist, kommt das bürgerliche Recht zum Zuge. Hier gibt es eine Umtauschrecht, Mängelrüge, Schadenersatz etc. Wer solche Ratschläge erteilt, sollte sich daher nur selbst beraten, damit man ihn nicht wegen irreführender Rechtsberatung zum Schadenersatz heranzieht. Gehen sie nicht über Los, ziehen sie nicht 4.000 € ein, begeben sie sich sofort in das Gefä..... :-)

@agentharibo

Also, wenn ich viel Unsinn gelesen habe, dann ist das dieser Beitrag.

Gnothi seauton.

Normalerweise wird die Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist fällig und du musst bezahlen. Der Lieferant hat das Recht, die Mängel zu beheben. Da du anscheinend keine Rückantwort auf dein Mängel-Schreiben erhalten hast, lege einen Widerspruch beim Inkasso-Unternehmen ein und lege deine Unterlagen dazu. Normalerweise unterschreibt man bei einer Möbellieferung, dass die Ware in einwandfreiem Zustand geliefert wurde und auch die Verpackung einwandfrei war. Oder waren die Mängel keine Transportschäden? Ich würde mich mal telefonisch mit einem Mitarbeiter aus dem Versandhaus in Verbindung setzen und die Angelegenheit besprechen. Meistens ergibt sich daraus die beste Lösung. Ich denke aber, dass eine Mängelbeseitigung erst nach Zahlungseingang erfolgen wird. Vielleicht kannst du ja vereinbaren, dass du ihnen eine Einzugsermächtigung gibst (die kannst du dann innerhalb von 6 Wochen wieder zurückziehen) und sie dir innerhalb von 6 Wochen einwandfreie Ware liefern. Viel Glück.

wenn sich jetzt ein inkasso unternehmen einschaltet, dann musst das ganze aber schon sehr lange gehen................?

natürlich hat erst mal das unternehmen seinen pflicht erfüllt und die stühle geliefert.. da wird natürlich dann auch der kaufpreis fällig.. alles andere.. reparatur, schadenersatz etc. wird DANACH fällig, nicht davor..

will sagen natürlich ist die rechnung nicht nichtig!