Muss ich die Rechnung der Hausverwaltung bezahlen?

5 Antworten

Muss ich die Rechnung der Hausverwaltung bezahlen?

Definitiv nicht

Auch sind 300,- € der Höhe nach unzulässig. Pro Reperatur sind 100 bis 150,- € die Obergrenze. 8% der Jahreskaltmiete das absolute Maximum.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

es geht hier um schäden, die nicht der mieter, sondern die hausverwaltung, bzw. ein von ihr beauftragter handwerker verursacht hat.

@fanclub75

War das "definitv nicht" irgendwie nicht groß genug geschrieben?

Definitiv nicht

Siehe meine ursprüngliche Antwort.

Da wirst du dich mit dem Hausverwalter in Verbindung setzen müssen und die Schuldfrage muss geklärt werden, warum diese Reparatur notwendig wurde. Dann wird sich auch rausstellen, wer was zu bezahlen hat.

Nein, fürchte auch ich, eine Verwaltung wird ja auch nicht der Vermieter sein, oder?

Schicke das Ding zurück mit Hinweis: Irrläufer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes, ganz davon abgesehen, dass je Einzelreparatur nicht 300 EUR verlangt werden dürften. Die Klausel ist mit dieser Wertstellung unwirksam,.

Weise die Forderung mangels Rechtsgrundlage zurück.

wer einen schaden verursacht, haftet auch für die reparaturkosten.

leite die rechnung an die hausverwaltung weiter und verweigere die bezahlung. drohe ggf. mit einem anwalt, das sind die üblichen tricks, um geld zu sparen.