Hausverwaltung bezahlt meine Handwerker Leistung/Rechnung nicht

8 Antworten

Wie würdet Ihr vorgehen?

Gerichtlicher Mahnbescheid. Den kann man relativ leicht online selbst ausfüllen. https://www.online-mahnantrag.de

Wenn sie widersprechen, einen Anwalt mit Klage engagieren.

BIFI

Das ist doch so ne Salami oder nicht? Wenn du Inkassobüros meinst: Vergiss es. Die können nichts anderes als du auch kannst und die zögern es nur raus, um dann von Zinsen u.ä. zu profitieren (die du denen abtreten musst). Wenn es dir drum geht, schnell zum Erfolg zu kommen, fülle den Mahnbescheid selbst aus.

Auch denkbar wäre, dass man die Hausverwaltung wegen versuchten Betrugs anzeigt, wenn du die Aussage, dass die Mieter sich wegen einem weiterhin vorhandenem Defekt beschweren würden, schriftlich hast. Schließlich haben die offensichtlich gelogen, um die Zeche zu prellen und du hast eine gegenteilige Aussage der Mieter, dass es funktioniert und deine Reparatur erfolgreich war. So eine Betrugsanzeige wirkt manchmal Wunder.

Deiner Beschreibung nach ist die Forderung strittig. In diesem Fall darf die Angelegenheit von einem Inkassounternehmen ohnehin nicht mehr vorgerichtlich geltendgemacht werden. Bei einem sich mit ziemlicher Sicherheit anschließenden Gerichtsverfahren (wegen Widerspruch gegen den Mahnbescheid) würde dann festgestellt werden, dass der Forderung schon dir als Gläubiger gegenüber widersprochen wurde und es daher einer vorgerichtlichen Beitreibung durch Dritte Stelle nicht bedurft hätte. Die Kosten hierfür hättest in diesem Fall dann du zu tragen, auch wenn du den Gerichtsprozess allem Anschein nach gewinnen würdest.

Also am besten selbst Mahnbescheid beantragen und nachdem von der Gegenseite Widerspruch erhoben wurde zum Anwalt damit.

Hi,

erstmal genau abklären wer der Auftraggeber ist.

Hat der Mieter selbst den Auftrag erteilt, ist der dein Vertragspartner und nicht die Hausverwaltung.

Wenn du von der HV beauftragt wurdest, musst du dich an die halten.

Gurgel mal mach de §§ für Werkverträge. Das sind die §§ 631 - 638 BGB.

Ohne korrekte Abnahme der Leistung hat der Rechnungsteller streng genommen noch keinen Anspruch auf Bezahlung.

Damit fallen leider viele unerfahrene Junghandwerker auf die Nase.

Man wie die Zettelwirtschaft und Bürokratie möglichst gering halten.

Genau das nutzen Schlaumeier, wie Betriebswirte und Winkeladvokaten aus.

Ohne die förmlich Abnahme geht die Gefahr des Werkes nicht auf den Besteller über.

Selbst bei ner einfachen Reparatur könnte der Handwerker haften, wenn mit der Sache was passiert. - Auch dann, wenn das mit der eigentlichen Reparatur nix zu tun hat.

Ich denke, dass die von dir genannte Bestätigung der Mieter, dass die Heizung funktioniert, als Abnahme der fehlerfreien Werkleistung gewertet werden kann.

Wie gesagt, es kommt drauf an, WER, WAS beauftragt hat.

Wenn ein Auftrag bestritten würde, dann dürfte sich die HV aber nicht auf eine fehlerhaft ausgeführte Werkleistung berufen.

Gäbe es keinen Auftrag, müsste die HV die Rechnung zurückweisen.

Das würde dann heißen:

"Wir weisen die RE mangels Auftrag zu unserer Entlastung zurück."

Das ist auch ne beliebte Masche, bei telefonischen o mündlichen Aufträgen.

Der Handwerker kann dann nicht beweisen, dass er überhaupt einen Auftrag erhalten hat.

Rechtlich heißt das dann "Handeln ohne Auftrag."

Das ist so, als wenn du unaufgefordert das Auto des Nachbarn wäschst.

Der kann dann auch sagen: "Schön, dass ich jetzt n sauberes Auto habe, aber ich habe das nicht von dir verlangt."

Das ist die Gefahr, wenn man als kleiner Handwerker quasi Aufträge auf Zuruf annimmt.

Also solltest du auch als Kleinbetrieb IMMER ne Auftragsbestätigung machen und die unterschreiben lassen.

Für sowas eignet sich n Laptop i.V.m. nem portablen Drucker, wie z.B. Canon Pixma IP 90, o. IP 100.

Auch Auftrags u. Stundennachweise mit Durchschlägen kosten nicht viel. - Sogar mit deinem Firmenloge ist das nicht soo treuer.

Wie gesagt: Ich denke, dass die von die genannte Bestätigung der Mieter als Abnahme zu werten ist.

Ich würde an die Hausverwaltung per Einschreiben schicken:


Sehr geehrte ....

leider haben Sie meine Re. Nr. .... v. Datum aus mir nicht verständlichen Gründen immer noch nicht beglichen.

Ihr Vortrag bezüglich fehlerhafter Leistung trifft nachweislich nicht zu, da mir die Mieter:

namentlich aufzählen -, die Funktion der Heizung schriftlich bestätigt haben.

Die schriftliche Bestätigung liegt ihnen bereits vor.

Zur Vermeidung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Probleme Ihrerseits gebe ich ihnen letztmalig Gelegenheit, die geforderten Beträge aus meinen Re. Nr. ... bis zum Datum (1 Woche Frist) auszugleichen.

Zu Ihrer Kenntnisnahme füge ich diesem Schreiben die Re. Nr ... , sowie die Bestätigung der Mieter zur fehlerfreien Funktion der Heizung bei.

MfG


Ist die Frist ergebnislos verstrichen, machst du n Mahnbescheid und ne Betrugsanzeige.

Den MB kannst du online selber beantragen. Das kostet glaube ich 32€.

Lass die Finger von Inkassomist.

Inkasso ist rechtlich unbeachtlich und kostet den Gläubiger Geld.

Les dich mal ein in das Thema Inkasso. Inkassokosten sind in den allermeisten Fällen NICHT erstattungsfähig. D.h. DU als Gläubiger bleibst da drauf sitzen.

Dein Kunde schaltet also auf stur. Auf Inkassounternehmen würde ich an deiner Stelle nicht setzen, denn ob die das Geld beitreiben können, ist fraglich.

Da du schon erfolglos angemahnt hast, bleibt dir als nächstes nur die Beantragung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Wenn die dann dem widersprechen sollten, was wahrscheinlich ist, kannst du das damit sein lassen oder einen Prozess vor dem Amtsgericht führen und sie auf Zahlung verklagen. Da du ja Zeugenaussagen der Mieter hast, die denen der Hausverwaltung widersprechen, dürfte das für dich ganz gut laufen.

Ob du das nun tun willst oder nicht, ist deine Entscheidung. Das kostet alles Zeit und Geld, aber wenn du dein Geld sehen willst, bleibt dir letztendlich nichts anderes übrig, da die ja auf stur schalten.

Oder du sagst dir eben: "danke, ich verzichte drauf und mache wegen dem Betrag kein Terz, aber arbeite für die auch nie im Leben wieder."

Ich habe mir bereits die Unterschriften der Mieter geholt, das die Heizung funktioniert, habe die Verwaltung das Original DIN 4 Blatt abgegeben, Kopie behalten. kam immer noch nichts, dann habe ich zweite Mahnung geschrieben, immer noch keinen Antwort.

Mahnbescheid beantragen, dann (wenn Widerspruch erfolgt) - Klage erheben. Bei der Faktenlage dürfte das ein sicheres Heimspiel werden.

Ich möchte die Sache nicht über Rechtsanwalt machen, da diese evtl. lange dauert

Geht es vor Gericht, brauchst Du ihn. Den MB kannst Du selbst online beantragen. Siehe

http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/

Ich habe von eine so.g. Firma namen BIFI, oder BIMFI gehört, die sich darum kümmern und mir mein Geld von denen holen

Finger weg. Inkassobüros machen nichts (aber auch gar nichts), was Du nicht selbst besser und billiger erledigen könntest. Und schneller geht es damit auch nicht; im Gegenteil. Wenn die HV wirklich eine Klage riskieren will, soll sie sie bekommen.