Ist ein Ausfallhonorar umsatzsteuerpflichtig?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das ist steuerbar. Ich tu mich nur schwer, das in Worte zu fassen.

Ein Schadensersatz für einen tatsächlich zugefügten materiellen Schaden ist nicht steuerbar.

Anders sieht es aus, wenn es ein Schadensersatz für ein entgangenes Entgelt aus steuerbaren Leistungen ist. Hier sieht das USt-Recht keinen "echten" Schadensersatz und pocht auf die Steuerbarkeit des Entgelts.

Müsste jetzt die UAE bemühen, möcht aber grad nicht nachschlagen. So oder sinngemäß ist es.

Aber Du hast Geld eingenommen.... Und davon will Vater Staat was sehen.

aber bei Schadensersatz tut er das auch nicht.... und das Umsatzsteuerrecht basiert doch auf dem Austausch von Leistungen - was habe ich denn für eine Leistung erbracht?

@jnpastor

Mach mal Dem Finanzamt klar das Du einen Eingang auf Deinem Konto hast der nicht versteuert wird.

Im Grunde wird Dir ja die Ausfallzeit bezahlt die Du sonst geleistet hättest.

Du hast Deine Arbeitszeit für den Kunden bereitgehalten. Wenn der die nicht in Anspruch nimmt... Selber Schuld.

Du kannst kein Geld einnehmen das Du nicht versteuerst.