Rechnung nach fast 10 Monaten

4 Antworten

Wie du schon selbst richtig herausgefunden hast, gilt auch in diesem Falle die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Diese beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. In deinem Fall begann die Verjährung also mit Ablauf des 31.12.2011. Sie dauert daher bis zum Ablauf des 31.12.2014. Erst danach ist die Forderung verjährt - sofern sie nicht durch bestimmte Handlungen gehemmt oder sogar unterbrochen wird. Siehe dazu §§ 203 - 213 BGB.

Eine Rechnung oder Mahnung hemmt oder unterbricht die Verjährung übrigens nicht.

Klar musst Du die bezahlen.

OK...Habs grad selbst noch gelesen! Verjährungsfrist nach BGB beträgt in diesem fall 3 Jahre! ( Rechnungsfrist ) Besten Danke trotzdem!

Mfg

Versuch bei der Werkstatt einen Vergleich aus zu handel<<, dann könnte deine Rechnung noch etwas niedriger ausfallen, den erst nach so langer Zeit eine Rechnung ist ungewöhnlich, aber bezahlt muss die Rechnung werden, aber mit einer niedrigeren Höhe.

L. G. Aral59