Rechnung für Ferienwohnung

6 Antworten

Das hätte er klar und deutlich im Vorfeld sagen müssen, dass Ihr dann auch etwas zu bezahlen habt. Noch dazu war es eine Einladung! Hinterher dann eine Rechnung zu stellen - nach zwei Monaten -  ist ja wohl mehr als unverschämt. Ich würde die Rechnung logischerweise nicht bezahlen und mit einem Vermerk, dass es sich doch um eine Einladung gehandelt hat, in Kopie zurückschicken. Du siehst ja dann, ob noch etwas von ihm kommt.

Du wohnst bei einem Fremden u. der "lädt" euch ein? Ihr müßt doch vorab darüber gesprochen haben, wie das gehändelt wird. Sicher hat der zwei Monate darauf gewartet, dass du dich für das kostenlos-wohnen dort erkenntlich zeigst. Blumen. Flasche Wein. Irgendwas. (.... nur mal so als Anregung. Gedankenstütze. Für dich.)


Man kann doch nicht einfach bei Fremden wohnen u. das für selbstverständlich nehmen. Zumal, wie du sagst, es kein Freund von dir ist und deine Frau ihn kennt. Räusper.Nun ja. An seiner Stelle hätte ich aber dennoch keine Rechnung geschickt. Sondern die Sache einfach unter "Erfahrung" verbucht und niemand mehr bei mir wohnen lassen.

Ich habe auch mal freundlicherweise einen Bekannten mit meiner Familie in den Urlaub genommen. Den Fewo-Mietpreis hat er noch mit uns entsprechend Anzahl der Leute (wir sind Fam. mit 2 Kindern u. er solo) geteilt. Da kam er ja schon mal super bei weg.Was er aber auch für selbstverständlich nahm: er setzte sich an den Tisch (trug nix dazu bei) und nahm an unseren Ausflügen teil (macht sich prima mit einer Family-Card) und als der Urlaub vorbei war, kam ich mir doch .... ausgenommen vor.

Er war sich keiner Schuld bewußt.Ich muss sagen: da hab ich auch dazugelernt. ;-)

Hallo,

versetze dich doch in die Lage des Vermieters. Was müsste er machen, damit er das Geld von euch bekommt, wenn Ihr euch weigert zu bezahlen?

Er müsste einen Rechtsanwalt beauftragen und würde damit vorerst mal Druck auf euch erzeugen? Was wäre der nächste Schritt? Klagen?

Hat er einen Vertrag, ein Angebot, hat er euch angemeldet?

Also ich denke er lässt das im Sand verlaufen.... gibt es ein Ergebnis? Würde mich interessieren wie die Sache ausgegangen ist.

LG
Michael

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich würde nicht bezahlen... aber versuchen kann er es ja ^^

Solche Freunde braucht man wohl wirklich nicht!

Rechtlich hat er aus meiner Sicht nichts in der Hand.

Gruss

magnanimous 
Fragesteller
 01.04.2015, 13:34

..also mein Freund war er nie, meine Frau kennt ihn..

Da freut sich das Finanzamt!

magnanimous 
Fragesteller
 01.04.2015, 13:32

..hab ich mir auch gedacht, denn wenn er Ust. Pflichtig wäre vermute ich mal er hat die rechnung beim Finanzamt nicht ausgewiesen. ich könnte mal seine Stadtverwaltung auf diesen Tatbestand hinweisen, dann hätte ich auch vlt meine Spaß.

Bummello  01.04.2015, 13:35

Ich persönlich würde es nicht machen. Ich würde eher den Bekannten aus meiner Telefonliste streichen. Die Rechnung würde ich ignorieren. Sollte eine Mahnung kommen, würde ich mir das mit dem Finanzamt überlegen.