Umbuchung vornehmen, Anzahlung bereits geleistet - muss ich da eine Stornorechnung erstellen mit Gutschrift?

2 Antworten

Du schreibst etwas von Umbuchung? Meinst du damit Buchhaltung?
Um ganz sicher zu gehen, würde ich eine Gutschrift an die Gäste erstellen - über die gesamte summe der FeWo. Dann eine neue Rechnung erstellen, in der du die bereits geleistete Vorauszahlung abziehst. So kann man das dann auch verbuchen Rechnung - gleiches Summe Gutschrift - neue Rechnung einbuchen - bereits gezahlten Betrag auf entsprecheneds Konto buchen, Restsumme (die noch fehlt) bei Forderungen buchen.

Vielen Dank! Sorry, also die Buchhaltung mach ich nicht selbst, mit Umbuchung meinte ich, dass die Gäste eine andere Fewo nutzen werden als eigentlich geplant. Kann ich denn eine Gutschrift erstellen für die ganze Fewo, wenn nur die Anzahlung tatsächlich geleistet wurde? Die neue Fewo ist auch günstiger...ist dies noch zu berücksichtigen?

Ich würde in der Höhe der Ursprungsrechnung eine komplette Gutschrift machen und an den Gast schicken.

Dann schreibst du eine neue Rechnung mit den richtigen Preisen und der Angabe der eingegangenen Anzahlung.

Die Anzahlung selbst musst du nicht umbuchen. Das macht die Buchhalterin schon.