"scheinbar" gebuchte Zimmer in einer Pension stornieren - jetzt 80% Rückzahlung
Hallo Zusammen, wir haben ein paar Zimmer für den Skiurlaub gebucht und haben uns jetzt aber für eine andere Ferienwohnung entschieden. Unser Problem ist, dass wir nun 80% der Kosten an die Pension zahlen sollen. Wir haben bisher imo aber noch keinen Vertrag oder eine Rechung bekommen, weshalb wir in dem Glauben waren, die Reservierung problemlos stornieren zu können. Der einzige Vertrag, den wir bekommen haben war per mail und zwar folgendes:
Hallo Herr -, vielen Dank für Ihre Buchung. Hiermit bestätige ich Ihnen die Reservierung eines Dreibettzimmers und eines DZ jeweils mit Etagen DU/WC in der Zeit vom 27.02. bis 01.03.2014 zum Preis von 30,00 Euro pro Pers./Nacht inkl. Frühstück und Plus Karte.
Ich freue mich auf Ihr Kommen
und verbleibe mit freundlichen GrüßenUnsere Mail davor war folgende:
Hallo -,
wir haben uns für ihr Angebot entschieden. Hätten sie auch noch an dem Mittwoch oder Sonntag das Appartment frei? Wir sind uns im Moment noch nicht sicher wie viele Personen mitkommen. Aufjedenfall 4. Hätten sie auch Kapazitäten für bis zu 6 Personen? Viele Grüße,
Können die uns auf Grund von so einer Mail die 80% in Rechnung stellen? Die Vermieter haben noch nicht mal unsere Adresse oder Telefonnummer bekommen.
Wir freuen uns über jede Hilfe, vielen Dank!
5 Antworten
Aus meiner Sicht kam nach Sachdarstellung zweifelsfrei ein Vertrag zwischen den Parteien zustande. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten ... oder Stornogebühren zu zahlen.
Aus dem Sachverhalt ergibt sich nicht wie man die Unterkunft gefunden hat (Internet) und AGBs dazu eingesehen werden konnten. Auch ist nicht bekannt in welcher Zeitspanne vor dem Anreisetermin das/die Zimmer storniert wurden.
Sollte man dem Vermieter allerdings einen geringeren Schaden nachweisen (können) so wird man Stornogebühren entsprechend kürzen dürfen.
Offenbar hat es ja zuvor auch noch ein Angebot des Vermieters gegeben, das ihr mit dem Satz "wir haben uns für Ihr Angebot entschieden" angenommen habt. Das reicht, um einen Beherbergungsvertrag einzugehen, und spätestens mit dem Satz "vielen Dank für Ihre Buchung" sollte jedem endgültig klargeworden sein, dass ein solcher Vertrag zustande gekommen ist.
Eine Stornogebühr in dieser Höhe ist bei einer kurzfristigen Absage durchaus üblich und rechtlich nicht zu beanstanden.
Ich vermietete selbst mal 1 Fewo und war auch sauer, wenn die Mieter kurzfristig absagten, weil eben die anderweitige Vermietung sonst möglich gewesen wäre. Bei Hotels steht im Allgemeinen in den Geschäftsbedingungen, wie hoch der Abschlag bei Stornierung ist. Auf jeden Fall habt ihr eine Buchungszusage gegeben, in dem ihr mitgeteilt habt, dass ihr euch für diese Unterkunft entschieden habt. Es kommt jetzt darauf an, wie lange zuvor ihr storniert habt. Auf jeden Fall seid ihr aber verpflichtet, einen Ersatz zu leisten. Das können durchaus 80 % sein.
Die allgemeinen Bestimmungen zu Stornogebühren lassen zu, dass eine solche Rechnung vom Vermieter aufgemacht wird, weil er anderen Mietwilligen vermutlich absagen musste. Damit hat er einen Gewinnausfall, der auf deine Kosten geht. Du leistest also Schadensersatz.
Was spricht den dagegen. Natürlich könnt Ihr die Zimmer problemlos stornieren. Nur halt eben unter Berücksichtigung zur Zahlung der genannten Storno Gebühren. Und ja, Ihr habt die Zimmer verbindlich gebucht und somit wurden diese Zimmer auch entsprechend geblockt und nicht an weitere Interessenten vermittelt. Möchtet Ihr die Zimmer nicht in Anspruch nehmen, dann entsteht dem Betrieb natürlich ein Schaden. Und dieser wird durch die Storno Gebühren aufgefangen.
Völlig normal und eigentlich auch ohne zu murren zu zahlen. Angenommen du würdest Zimmer vermieten und hättest so unzuverlässige Gäste? Würdest Du das in Kauf nehmen dass diese einfach mal lapidar Zimmer blockieren und dann nicht mehr nutzen möchten...?????????
Mit Sicherheit nicht.