rechnet der chef falsch ab 15 % vom Umsatz als Bedienung?
Folgendes Beispiel Umsatz = 15940,92 Umsatzsteuer 19% = 2545,19 ///gerechnet wurde Umsatz :119x19 netto = 13395,73 ////15% Bedienungslohn = 1747,27 wurde auch :115x15 gerechnet ? Normal rechne ich doch :100 x 15 = 15 % Bedienungsgeld wären 2009,36 ///// Er meint das seine Rechnung richtig ist ?? und die Bedienung so 15 % hat .... nach meiner Rechnung hat sie aber nur 13,04 %
5 Antworten
Sollte es sich bei 15940,92 EUR um den Brutto-Umsatz handeln, sind
2545,19 EUR MwSt. enthalten. Der Nettoumsatz wäre dann 13395,73 EUR.
15% von 13395,73 sind 2009,36 EUR. Soweit ist Ihre Rechnung richtig.
Ob der Chef falsch rechnet, hängt von den genauen Vereinbarungen ab. Eventuell fühlt er sich berechtigt, die 15% nicht auf den Brutto-Umsatz zu beziehen, sondern davon erst mal einen Sockelbetrag abzuziehen.
Falls solche Sockelbeträge / Mindestbeträge nicht gelten, rechnet er zu Ihren Ungunsten eindeutig falsch.
15% vom Netto-Umsatz = Netto-Umsatz * 0,15.
Da gibt es keine Interpretationsmöglichkeiten. Würde auch ein Arbeitsgericht so sehen.
Die Frage ist aber, ob sich ein Streit lohnt. Korrekt ist es auf keinen Fall.
sind halt jedes Monat zwischen 300 - 600 € brutto was abgehen und das ist ne menge mit der zeit, er zahlt ja dafür dann auch keine Sozialabgaben, weniger rente Krankengeld Urlaubsgeld ... läppert sich zusammen ... und das geld muss ja irgendwo sein......
Ich verstehe nicht ganz, wie du rechnest. Aber die Umsatzsteuer gehört nicht zu dem Lohn, hätte ich einmal angenommen. Von 15940,92 sind 15%= 2391,138.
Aber du könntest dich bei der Vertretung für Arbeitnehmer schlauf machen.
Bei einem Job hatte meine Chefin einen Rechenfehler bei der Lohnabrechnung gemacht. Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht. Ich bekam dann den richtigen Lohn, aber den Job war ich los.
er kann 19% vom Umsatz abziehen = Umsatzsteuer gehört auch nicht zum lohn darum wird sie ja abgezogen das passt wissen wir, er rechnet dies :119 x 19 passt auch laut steuerberater...es geht halt nur um die 15% vom Nettoumsatz .... da liegt der Hund begraben
Wenn der Brutto-Umsatz 15940,92 € Beträgt, sind das 119%. Da das Bedienungsgeld (Umsatzlohn) MwSt-pflichtig ist, bekommst Du (15940,92 / 119% *15%) 2009,36€
Du nimmst die Summe! Dividierst durch 100 und dann mal 19 ( oder 15 )
19% von 15940,92 = 3028,7748
15% von 15940,92 = 2391, 138
oder verstehe ich die Frage nicht?
Zieht man die Umsatzsteuer ( 19% ) ab bleiben 12912,15 übrig.... davon 15% sind 1936,82
in der Buchhaltung wird bei der Umsatzsteuer :119x19 gerechnet das würde ja passen.... es geht nur um die 15% vom Nettoumsatz
Der Nettoumsatz ist 12912,15.... davon 15 % sind 1936,82!
leider falsch ....
Für die Leute die es Intressiert , wir sind nun Draufgekommen was falsch läuft.
Chef rechnet nach Tarifvertrag NGG ab hat aber dadurch in den Arbeitsverträgen einen Fehler gemacht ( da steht 15% vom nettoumsatzlohn ) er rechnet aber 10,96 % vom nettoumsatzlohn ab !!!!
(unsere Anwälte freut es und uns auch........)
Laut Tarivvertrag im Gaststättengewerbe Entlohnung auf Umsatzbeteiligung
gilt Folgende Staffelung auf die um Mehrwertsteuer und dem Bedienungsgeld entlasteten Inklusivpreis. ( komplettumsatz - 19% mwst.)
§ 6 Tarivvertrag bei 19%
12% = 9%
12,5%= 9,34%
13%=9,67%
13,5%=10%
14%=10,32%
14,5%=10,64%
15%=10,96%
15,5%=11,28%
Der wichtigste Aspekt ist aber das bei Arbeitnehmern die so abgerechnet werden ein Garantielohn zusteht !
Alle als Umsatzbeteiligung zu errechneten Löhne bzw. Gehälter sind Monatlich restlos an die Umsatzbeteiligten auszuzahlen. Erreict ein Umsatzbeteiligter aus der Beteiligung seinen im Entgelttarifvertrag festegelegten Garantielohn-ggf.zuzüglich der Vergütung für Mehrarbeit nicht, so ist der Arbeitgeber Verpflichtet, den fehlenden Betrag zuzuzahlen.
Garantielohn ab 1.09.2014
Kellner/Serviererin 1874.- Brutto
nach 3 j. Betriebszugehörigkeit 2059.- Brutto
angelernte 1600.-Brutto
nach 1 jahr 1696.-Brutto
nach 2 jahren 1874.-Brutto
nach 3 jahren 2059.-Brutto
dies gilt alles leider nur für Gewerkschaftsmitglieder oder wenn in eurem Arbeitsvertrag steht : richtet sich nach dem Tarivvertrag der NGG :)
2016/2017 gibt's nun bald nen neuen da ja der lohn wieder paar % erhöht wurde ..... nach Tarifverhandlungen....
der selben Meinung sind wir ja auch ,
da in ihrem Arbeitsvertrag steht 15% vom Nettoumsatz....
warum er dies auch mit :115 x 15 rechnet ist uns schleierhaft ...