Kleinunternehmer Steuerfrei bis 17.500€ Umsatz im Jahr

2 Antworten

Wie Du in Deiner Frage schriebst: 50.000,- Einnahmen, das ist Dein Umsatz. Da 50.000,- mehr sind als 17.500,- trifft für Dich § 19 nicht mehr zu.

§ 19 UStG (Kleinunternehmer gilt:

Im ersten jahr, wen man höchstens 17.500,- erwartet.

ab dem zweiten Jahr, wenn man im Vorjahr nicht mehr als 17.500,- Umsatz hatte und nicht mehr als 50.000,- erwartet.

Sobald man in einem Jahr die 17.500,- überschreitet sind ab dem Folgejahr die Umsätze normal zu versteuern.

Dafür hast Du dann für die Ausgaben in denen Umsatzsteuer enthalten ist auch den Vorsteuerabzug.

Was Du oben anführst (Umsatz minus Ausgaben) ist der Gewinn, der unterliegt der Einkommensteuer.

Das Kleinunternehmertum ist eine Regelung, die davon ausgeht, dass Deine Umsätze 17.500€ nicht übersteigen. Sollten Deine Umsätze das aber tun, wie hier mit 50.000€ so bist Du kein Kleinunternehmer mehr, und Du kannst dann von der Kleinunternehmerregelung nicht mehr gebrauch machen.

Ich würde Dir empfehlen, einen Steuerberater aufzusuchen, der kostet zwar, der macht dafür aber auch so ziemlich alles und erklärt Dir dann auch, was sinnvoll ist und auch warum :)