Wird bei der Rechnung eines Handwerkers die Umsatzsteuer oben drauf gerechnet?

4 Antworten

Das ist eine Frage der Sicht. Privatleute sind da eher nicht informiert, aber unter Vermietern oder Geschäftsleuten ist das klar, dass Du ne Nettoangabe bekommst und drauf wird dann die Mehrwertsteuer gerechnet. Wenn Du das nächste Mal nen Handwerker beschäftigst, lässt Du Dir entweder vorher ein Angebot machen oder fragst nach. Auch hier würde ich in Deinem Fall mal den Handwerker anrufen und fragen , was möglich ist, um die Rechnung zu reduzieren. Sag einfach, dass Du gedacht hättest, dass er Dir den Bruttopreis genannt hätte und dass Du Dich übervorteilt fühlst.

Versuch es einfach. Schreib Dir während Deines Telefonates die Fakten die ihr erarbeitet auf die Rechnung.... also Name, Datum, Uhrzeit verhandelte Summe!

Viel Glück

Das ist ein alter Handwerkertrick, nicht ganz legal. Bei Angeboten wird immer der Netto-Preis angegeben. Hinterher kommt "natürlich" noch die Umsatzsteuer drauf. Eigentlich müßte der Handwerker für Privatpersonen den Bruttopreis schon im Angebot ausweisen. Im Allgemeinen steht aber irgendwo das Wort "Netto" und damit ist er aus dem Schneider.

Achte beim nächsten mal darauf oder frage nach, ob Netto oder Brutto gemeint ist.

Das ist doch egal, ob zuerst der Nettopreis errechnet wird und dann die MwST addiert wird oder ob gleich mit dem Bruttopreise gerechnet, von dem dann die MwSt abgeführt wird.

Das ist gehupft wie gesprungen.

HotteLu  05.04.2018, 13:20

Ich sehe das nicht so wie du. Ich meine gehört zu haben, dass Handwerker im Kontakt zum Kunden die tatsächlichen Endpreise anbieten müssen. Wenn ich nun ein schriftlichen Angebot vorliegen habe, dann ist es ja so, dass hier die MWSt. entsprechend aufgeführt ist, der Kunde also den Endpreis sehen kann. Bei mündlichen Angeboten ist es meine ich so, dass, da der Endverbraucher/-Kunde ja davon ausgehen muss, dass der Handwerker den Endpreis nennt und er, der Kunde, ja mit kaufmännischen Gepflogenheiten nichts zu tun hat, also auch nicht gewohnt ist, eine separat aufgeführte MWSt. berücksichtigen zu müssen. Also ist meiner Meinung nach das Angebot Brutto, also inkl. MWSt. Nun geht es um den Nachweis des mündlichen Angebots und der hierzu getroffenen Aussagen. Da wird es natürlich haarig, da man ja nicht immer einen Zeugen dabei hat. Da ich hier nicht rechtsverbindliche Auskünfte geben kann (darf), würde ich, sofern es eine Rechtsschutzversicherung gibt, mal bei einem Anwalt nachfragen und den Fall klären lassen. Die tatsächliche Höhe der Rechnung hat da nichts mit zu tun, denn die habe ich ja akzeptiert, als ich den Auftrag erteilt habe. Und zu guter Letzt: Es macht schon einen Unterschied, ob mit der Handwerker sagt, dass die Reparatur des Dachs 10.000,-- Euro kostet oder 11.900,-- Euro. Ich, als Kunde nehme an, dass der Handwerker mir den tatsächlichen Endpreis genannt hat. Der Handwerker hätte mich darauf hinweisen müssen, dass auf diesen Preis die MWSt. aufgerechnet wird. Hat er aber nicht und somit hat er in meinen Augen Pech gehabt. Ohne Gewähr.

Dackodil  05.04.2018, 14:05
@HotteLu

Ich habe die Frage nicht so verstanden, daß es um ein Angebot geht, sondern um eine Rechnung.

Nö, das ist schon richtig so. Gesamtpreis sind immer 119 Prozent.