Rausschmiss Eltern ü18 frist?

10 Antworten

Dürfen mich meine Eltern ohne Frist rausschmeißen?

Nein - fristlos ganz sicherlich nicht.

Ausbildungsplatz verloren - sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis? Mit welcher Begründung aufgelöst - Firmenschließung?

Unterhalt leisten müssen sie Dir gegenüber als Volljähriger/m nur soweit Du bedürftig bist - also wieviel "Kapital" steht Dir zur Verfügung?

F4b199 
Fragesteller
 27.06.2021, 18:52

Was für eine Frist wäre hier denn gegeben?

Kosteneinsparung wegen Geschäftseinbruch durch Corona.

Ca. 9000€ aber ich stecke zur Zeit auch in einem Vertrag, bei welchem diese benötigt werden.

DameDePique  27.06.2021, 18:54
Nein - fristlos ganz sicherlich nicht.

Aber selbstverständlich. Welche Frist ist denn zu beachten, wenn man von seinem Hausrecht Gebrauch macht und ein Hausverbot erteilt?

DameDePique  27.06.2021, 19:10
@wilees

Der Artikel besagt nicht, dass sie ihn nicht fristlos rauswerfen dürfen, sondern, dass sie ihn nicht räumen dürfen. Aber ganz prinzipiell möchte ich den Paragraphen sehen, der mich daran hindert ein Hausverbot auszusprechen, nur weil es sich um meinen Nachkommen handelt.

Und ein solches Hausverbot erzwingt man zur Not dann durch die Polizei.

wilees  27.06.2021, 19:12
@DameDePique

Sorry - aber zur Durchsetzung solcher elterlicher Ansinnen ist die Polizei nicht zuständig . Das Kind ist dort ordentlich mit Wohnsitz angemeldet .

DameDePique  27.06.2021, 19:15
@wilees

Zur Durchsetzung eines Hausverbots ist die Polizei nicht zuständig? Interessante Auffassung. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob er dort gemeldet ist. Wie gesagt, ich würde gerne die rechtliche Grundlage dafür sehen, dass ein Mieter oder Eigentümer gegenüber einer Person kein Hausrecht geltend machen kann, nur weil besagte Person der Nachkomme und am Wohnort gemeldet ist.

wilees  27.06.2021, 19:43
@DameDePique

Stelle Dir mal vor .... gemäß Deiner Auffassung .... der alleinige Mieter / Eigentümer einer Wohnung könnte dann seine Ehefrau jederzeit vor die Tür setzen.

DameDePique  27.06.2021, 20:08
@wilees

Und genau so ist es ja auch. Der alleinige Mieter ist der alleinige Mieter. Das selbe gilt umso mehr für Eigentümer.

Noch einmal, wenn du der Auffassung bist, man könne gegenüber bestimmten Personen nicht von seinem Hausrecht Gebrauch machen, dann zeige mir die rechtliche Grundlage dafür.

Das kann man natürlich nicht gegenüber minderjähriger nachkommen oder Mitmietern/Eignern. Das ist gesetzlich geregelt. Ich möchte die Regelung sehen, die es mir verbietet, Ehegatten oder volljährigen Nachkommen ein Hausverbot in den von mir gemieteten/geeigneten Räumlichkeiten auszusprechen.

Und stell dir vor, das bedeutet sogar, dass Eigentümer und Mieter ihre eigenen Ehemänner vor die Tür setzen können. ;)

da ich meinen Ausbildungsplatz wegen Corona kurz vor Ende verloren habe.

Bedeutet: du konntest die Ausbildung nicht abschließen? Und auch die Handelskammer bzw. Handwerkskammer konnte dir keinen anderen Platz für die restliche Zeit besorgen?

Unterhaltspflichtig sind sie bis zum Ende der Erstausbildung, wenn du deinen Bedarf selbst nicht decken kannst.

Wenn du derzeit ohne Ausbildung bist, dann müssen sie im Moment auch nichts zahlen. Mit dem Beginn der neuen Ausbildung ändert sich das allerdings wieder.

Wenn sie dich rauswerfen, dann liegt dein Bedarf pauschal bei 860 Euro. Kannst du dies mit Ausbildungsvergütung plus Kindergeld (wobei 100 Euro Ausbildungspauschale vorab abgezogen werden dürfen) nicht erreichen, dann greift wieder ihre Unterhaltspflicht. Aber: du bist im Unterhaltsrang erst auf Platz 4 und ihr Selbstbehalt liegt bei je 1400 Euro.

Und interessant wäre es auch zu wissen wann du den alten Ausbildungsplatz verloren hast und wann die andere Ausbildung beginnt.

Was den Rauswurf betrifft: Darüber streiten sich ein wenig die Geister.

Die Eltern haben Hausrecht. Somit entscheiden sie ob du bei ihnen wohnst. Manche sind der Meinung, man kann das erwachsene Kind kommentarlos vor die Tür setzen, Andere meinen, es wäre eine Fristsetzung nötig und wieder Andere glauben, dass dies das Familiengericht zu entscheiden hat.

Aber was möchte man denn machen, wenn die Eltern sagen: tschüss, hier sind deine Koffer...

Der Weg wäre dann zum Jobcenter. Anspruch auf ALG 1 oder ALG 2 - gegeben durch die Zeit der Ausbildung bzw. die Erfüllung der Voraussetzungen.

Bei ALG 2 würde das Amt versuchen Geld von den Eltern einzutreiben - denn nach dem Sozialgesetz sind sie bis 25 für dich verantwortlich.

https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-unter-25-jugendliche-aufgepasst

Von wem es am Ende Geld gibt, kann dir allerdings egal sein...

Aber: du sprichst von Kapital. Und da ist dann wieder die Höhe entscheidend, ob du überhaupt Anspruch auf Hartz 4 hast und nicht erst das eigene Vermögen verwenden musst. Wobei du natürlich Freibeträge hast.

https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html

Das du deine Ausbildung unverschuldet verloren hast, wäre zumindest kein Grund für deine Eltern zu sagen: nun sind wir mal raus... Aber auch hier spielt dein Vermögen wieder eine Rolle!

Du bekommst doch noch Kindergeld oder nicht? Das ist noch gutes Geld, bis du 25 bist ._.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
F4b199 
Fragesteller
 27.06.2021, 18:49

Ne, das bekommen meine Eltern

BaldDeutscher  27.06.2021, 18:51
@F4b199

Tja. Nicht mehr, wenn sie dich rausschmeißen ._.

Akka2323  27.06.2021, 18:53
@F4b199

Ab 18 Jahren bekommst Du es, aber nur, wenn Du in Schule, Studium oder Ausbildung bist. Sonst ist das Kindergeld weg.

F4b199 
Fragesteller
 27.06.2021, 18:55
@BaldDeutscher

Freiwillig zahlen wollen sie es bestimmt nicht. Muss man auch erstmal dran kommen

BaldDeutscher  27.06.2021, 18:57
@F4b199

Bekommst du kein Hartz4, wenn du ausziehst? Wieso machst du dir so viele Gedanken? Ist doch eh besser, wenn sie so dermaßen von deiner Anwesenheit genervt sind ._.

F4b199 
Fragesteller
 27.06.2021, 19:03
@BaldDeutscher

Die Zeit bis Hartz 4 und eigene Wohnung muss ja auch überwunden werden

BaldDeutscher  27.06.2021, 19:04
@F4b199

Hä? Die setzen dich ja nicht von heute auf morgen auf die Straße oder?

Kessie1  27.06.2021, 19:50
@F4b199
Freiwillig zahlen wollen sie es bestimmt nicht. Muss man auch erstmal dran kommen

Wenn du nicht mehr Zuhause wohnst, in Ausbildung bist, dann stellst du einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse.

F4b199 
Fragesteller
 27.06.2021, 19:51
@BaldDeutscher

Von heute auf morgen wäre schön, ist eher ein jetzt auf gleich

Sie düfen dich rauswerfen !

Aber das mit dem Unterhalt ist nicht so einfach nur weil du 18 bist und keine Ausbildung derzeit hast ! Den Seit es hatz4 gibt wird da gesagt die Eltern haben das Kind bist zum 25 Jahr Unterhalt zu bezahlen !

Von wegen deine Eltern bekommen das Kindergeld weiter den dir steht es zu wen du wider in der Ausbildung bist!

Aber einen Azubi kann man kaum kündiegen wen er kurz vor ende der Ausbildung ist und nichts anstellt ! Es sei den die Firma wird verkauft oder geht pleite!

Da deine Eltern dich rauswerfen wollen kannst du auch selber das Kindergeld einkassieren den wen du noch in der Überbrückungszeit bist bist du weitermachen kannst steht es dir noch zu!

Auch solltest du mal mit dem jugendamt reden den die können dir auch helfen das du eine wohnung bezahlst bekommst!

Kessie1  27.06.2021, 19:47

Das Jugendamt ist hier der falsche Ansprechpartner. Das "Kind" ist ü21. Und ein Abzweigungsantrag für das Kindergeld geht auch nur, wenn das erwachsene Kind nicht mehr Zuhause wohnt.

Sie können. Du bist erwachsen und für Dich selbst verantwortlich. Kindergeld bekommst Du nicht mehr, wenn Du die Ausbildung abgebrochen hast. Und keinen Unterhalt. Wenn Du eine neue Ausbildung anfängst, kannst Du es wieder beantragen und bekommst es bis höchstens 25 Jahre. Solltest Du nicht mehr zu Haus wohnen, bekommst Du es. Damit und dem Ausbildungsgehalt kannst Du ja leben. Bis dahin such Dir ein Zimmer in einer WG und geh jobben.

F4b199 
Fragesteller
 27.06.2021, 18:54

Ich habe die Ausbildung nicht abgebrochen. Sie wurde vom Ausbildungsbetrieb gestoppt.

So ein Zimmer will erstmal gefunden werden. Meine Eltern setzen mir eine Frist von einer Stunde von daher bleibt da nicht viel Zeit.

Akka2323  27.06.2021, 18:56
@F4b199

Dann geh zur Arbeitsagentur. Warum warst Du da nicht schon längst. Du hättest Dich sofort arbeitslos melden müssen. Dann gibt es Geld und Krankenversicherung.