Eltern wollen nicht genug Unterhalt zahlen?

12 Antworten

Tja, sorry, da reden nicht hilft, bleibt nun mal "nur" der Klageweg, den Du aber nicht willst.

Aber vielleicht hilft im ersten Schritt auch ein Anwaltsschreiben, der Deinen Eltern einmal die rechtliche Situation aufzeigt und auch noch einmal verstärkt betont, dass Du wirklich ungern Klage einreichen möchtest.

Viel Erfolg.

schleudermaxe  08.05.2020, 21:35

Was für ein Quatsch, und dafür auch noch Daumen!

Das Kind möge endlich Formblatt 8 einreichen, dann bekommt es rückwirkend die Lücke komplett vom Studierendenwerk. Wenn es denn überhaupt einen Antrag auf BAföG gibt.

"Sie verstehen nicht, warum sie mir nun Unterhalt zahlen sollten,"

Weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Geld für Häuser und Investitionen war ja auch da, da haben sie sich verrechnet. Deswegen gibt es auch kein Bafög. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wieviel sie zahlen müssen, google das mal.

Das Problem ist wahrscheinlich ihre Liquidität, aber das kann nicht zu deinen Lasten gehen.

Setzt Euch mal in Ruhe zusammen, lass Dir genau zeigen, wie die finanziellen Mittel aussehen und wieviel Dir eigentlich zusteht. Und dann schaut, dass Ihr Euch auf einen Kompromiss eignet. Möglich wäre auch, dass Du Dich, falls sie einen Kredit aufnehmen müssten, nach dem Ende des Studiums an der Tilgung beteiligst.

schleudermaxe  08.05.2020, 15:02

Aber BAföG geht vor Unterhalt, so der BGH.

Stellwerk  08.05.2020, 17:19
@schleudermaxe

Zu schnell Daumen hoch gedrückt.

Wie ist das gemeint? Erst sind doch die Eltern in der Pflicht, sonst wäre es sinnfrei, das Bafög vom Einkommen der Eltern abhängig zu machen?

Kessie1  08.05.2020, 20:14
@Stellwerk

Ein Student muss erst BAföG beantragen. So eine Entscheidung des BGH und gängige Rechtsprechung. BAföG wird ja ganz anders berechnet als Unterhalt nach dem Unterhaltsrecht. BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz

Hier werden zur Berechnung einfach Pauschalen angesetzt. Die tatsächlichen Umstände werden dabei aber gar nicht berücksichtigt. So kann es also sein, dass der Student nach dem BAföG keinen Anspruch hat. Das bedeutet aber keineswegs, dass sie nach dem Unterhaltsrecht zuviel haben, so dass sie auch Unterhalt zahlen können oder müssten.

Nach gängiger Rechtssprechung ist es einem Studenten zuzumuten BAföG zu beantragen, auch wenn er damit gleich mit Schulden ins Berufsleben startet. Beantragt er dies nicht und verklagt z.B. seine Eltern gleich auf Unterhalt, so käme die fiktive Anrechnung eines BAföG Anspruches in Betracht.

Die Vorgaben für BAföG und Unterhaltsrecht sind verschieden und dürfen eben auch nicht gemixt werden. Auch wenn der BAföG Bescheid negativ ist, kann man also nicht einfach sagen: so liebe Eltern nun zahlt mal schön... Nun wird geschaut was das Unterhaltsrecht sagt und dann findet danach eine punktgenaue Berechnung statt.

Kessie1  13.04.2021, 21:38
@Kessie1

Du wirst um die Vorausleistung kaum drum rum kommen wenn du vernünftig studieren willst. Ich kann da deine Eltern nicht verstehen, dass sie sich so quer stellen, wenn sie es sich eisten können und dir auch Unterhalt zahlen müssen.

Mit eigener Wohnung stehen dir 860 Euro zu inkl. Kindergeld.

Ich nehme mal an, einen BAföG Antrag hattest du bereits gestellt und der wurde abgelehnt? Falls nicht: nachholen!

Falls ja und deine Eltern stellen sich trotz Leistungsfähigkeit dennoch auf stur, dann stelle einen Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 8 BAföG Antrag).

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Dann wird sich das Amt mit deinen Eltern rum schlagen...

Die Unterhaltspflicht ergibt sich aus §1601 BGB und folgende...

Solange du in Erstausbildung bist, sind deine Eltern dir unterhaltsverpflichtet. Allerdings bist du im Unterhaltsrecht auch erst auf Rang 4, so dass man nie einfach sagen: sie verdienen ja genug...

Und BAföG und Unterhalt sind zudem zwei völlig unterschiedliche Geschichten und werden auch unterschiedlich berechnet. Als Student musst du allerdings zuerst BAföG beantragen, bevor die Unterhaltspflicht der Eltern geprüft werden kann und muss.

Beim BAföG ist es beispielsweise so, dass das Kindergeld kein Einkommen ist, im Unterhaltsrecht wird es angerechnet. Beim Höchtsbetrag (derzeit 861 Euro) sind allerdings Pauschalen für die Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Beim Unterhaltsrecht würde dies on top gerechnet, wenn du z.B. nicht mehr bei den Eltern krankenversichert bist.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-hoechstsatz.php

Du kannst allerdings auch zum Anwalt gehen (Betratungsschein vom Amtsgericht vorab holen - Kosten: um die 15,- Euro). Das Jugendamt, sofern du unter 21 bist wäre ebenfalls eine Anlaufstelle um den Unterhalt berechnen zu lassen. Allerdings sind die sofort raus, wenn es "Probleme" gibt...

Aber wie gesagt: zuerst den BAföG Antrag stellen solange noch nicht geschehen, dann Antrag auf Vorausleistungen stellen.

Wichtig ist eben auch, dass es sich wirklich um eine Erstausbildung handelt, bzw. um einen sogenannten Abi - Lehre - Studium Fall. Hast du beispielsweise bereits eine Ausbildung gemacht zum Bäcker und möchtest nun Tiermedizin studieren (also kein Zusammenhang erkennbar), dann wären deine Eltern raus und jegliche finanzielle Zuwendung wäre freiwillig.

Auch einen Nebenjob musst du als Student nicht machen. Allerdings würde dieser , zumindest in Teilen, je nach Billigkeit angerechnet werden.

Würden sie übrigens nach der BAföG Berechnung zwar zahlen müssen, aber nach der Unterhaltsberechnung nicht oder weniger, sind sie raus... Denn im Unterhaltsrecht gibt es auch jede Menge Möglichkeiten Abzüge vorzunehmen, die beim BAföG gar nicht zum Tragen kommen.

Kessie1  08.05.2020, 14:40

Ach übrigens:

Sie verstehen nicht, warum sie mir nun Unterhalt zahlen sollten, sie mit hohen Schulden hinterher dastehen und ich schuldenfrei ins Leben starten sollte. Sie fordern somit von mir, dass ich einen Kredit aufnehme, was ich nicht gewillt bin.

Wenn die Schulden deiner Eltern abzugsfähige Schulden im Unterhaltsrecht sind, dann sind sie auch nicht verpflichtet für dich einen Kredit aufzunehmen! Aber du könntest bei der KfW Bank zum Beispiel einen Kredit aufnehmen.

In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien kannst du selbst mal schauen was man abziehen kann:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Zudem darfst du auch nicht vergessen, dass deine Mutter auch vor dir dran wäre. Wenn nur dein Vater Einkommen hat, deine Mutter aber wenig oder nichts, dann wird erst ihr Anspruch berechnet und wenn dann noch was übrig ist, dann erst bist du dran!

Dazu kommt noch, dass BAföG sich ergibt aus dem Einkommen von vor 2 Jahren, im Unterhaltsrecht aber die letzten 12 Monate genommen werden bzw. bei Selbstständigen die letzten 3 Jahre. Und bei BAföG werden feste Pauschalen angesetzt, im Unterhaltsrecht allerdings nicht...

Anna2nymous 
Fragesteller
 12.04.2021, 23:32
@Kessie1

Meine Eltern haben keine Schulden. Sie meinten damit, dass sie keinen Kredit aufnehmen möchten, um mir meinen Unterhalt zu zahlen.

Besonders fies finde ich es, dass für meine volljährige Schwester, die die Schule und Ausbildung abgebrochen hat, genügend Geld da ist, um ihr 200€ Taschengeld zur freien Verfügung zu schenken (neben allen anderen Wünschen, die sie gezahlt bekommt). Da meine Schwester aus irgendwelchen Gründen der Meinung ist, sie würde immer noch zu kurz kommen, legen meine Eltern immer mehr Geld und immer teurere Geschenke dazu, um sie zu besänftigen (was aber nur für kurze Zeit funktioniert, weil meine Schwester dann wieder etwas anderes will). Da bleibt einfach nicht genügend für mich übrig und ich soll mich verkrümeln...

Einen Antrag auf Vorausleistung möchte ich nicht stellen, da das sicher zu einer Klage führen würde, die unser Verhältnis nur noch mehr verschlechtern würde.

Der Regelsatz für Arbeitslosengeld II liegt bei Alleinstehenden aktuell bei 432€. Dieser Betrag wird für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Busticket, Strom, Freizeit etc. gerechnet. Die Miete wird extra übernommen. Diese 432€ sind also das, was der Staat als ein Minimum erachtet, um würdig in der Gesellschaft leben zu können.

Eine Orientierung am Bafög-Satz ist eine gute Idee, um zu gucken, was dir als Student zusteht. Du wirst auf eine ähnliche Zahl kommen, was dir deine Eltern noch zahlen müssen.

Der Unterhalt ist dein RECHT und steht dir zu. Es ist schade, dass du so viel Energie brauchst, damit du bekommst, was dir zusteht.

schleudermaxe  08.05.2020, 21:36

Wieso viel Energie? Formblatt 8 ist eine einzige Seite, und das muss zum Studierendenwerk und die überweisen die Lücke, sogar rückwirkend!

Ich weiß wirklich nicht, wie ich mit ihnen darüber reden soll :(

Indem Du Deinen Eltern versuchst, faktisch zu erklären und begründen, warum genau sie mit hohen Schulden hinterher dastehen und Du dagegen schuldenfrei ins Leben starten solltest.

Du solltest ihnen vielleicht logisch, auf Fakten basierend erklären, was genau Eltern ihren Kindern allgemein schulden, wer wem was genau schuldet und aus diesem Grund Sie Dir schulden und auch warum.

Sie fordern somit von mir, dass ich einen Kredit aufnehme, was ich nicht gewillt bin.

Du forderst offensichtlich, dass Deine Eltern für Dich einen Kredit aufnehmen, wenn das Geld nicht da ist. Auch das könntest Du erklären, auf welcher genauen Grundlage Du meinst, zu dieser Forderung berechtigt zu sein.

kommt es nicht in Frage, meinen Lebensunterhalt "nebenbei" zu verdienen.

Auch das könntest Du erklären, wieso eiN mensch im Erwachsenenalter nicht für seinen eigenen Lebensunterhealt sorgen kann.

Wenn es Dir gelingt, alle diese Dinge schlüssig und klar, faktisch zu erläutern, bin ich sicher, dass Du Deinen Willen bekommst.

Die hierfür notwendigen Fakten und einsehbaren Gründe zu finden, sei Dir selbst überlassen - mir fallen keine ein, aber vielleicht kommst Du selbst auf diese Weise darauf.........

...... vielleicht könnten sie aber auch Deine bisherigen Lebenshaltungskosten berechnen und daraus eine Zahlung ableiten, nicht in Bar sondern durch schrittweisen Erlass der Rückzahlung der Kosten an sie. Vielleicht sollten sie auch eine Aufwandspauschale hinzuzählen, welchen nichtfinanziellen Aufwand sie mit Dir hatten.

Stellwerk  08.05.2020, 13:44

"Du forderst offensichtlich, dass Deine Eltern für Dich einen Kredit aufnehmen, wenn das Geld nicht da ist. Auch das könntest Du erklären, auf welcher genauen Grundlage Du meinst, zu dieser Forderung berechtigt zu sein"

Auf Basis der Tatsache, dass die Eltern dem Kind bis zum Ende der ersten Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet sind.

Dass kein Geld da ist, stimmt ja nicht - offensichtlich besitzen sie Immobilien und entsprechende Gegenwerte.Das Geld ist halt nicht liquide. Das ist aber nicht das Problem der FS. Es wäre was anderes, wenn die Familie arm wäre - aber dann gäbe es halt auch Bafög.

feinerle  08.05.2020, 13:48
@Stellwerk

Mit welcher traumwandlerischen Sicherheit Menschen ihre Eltern ausnehmen, denen sie ihr Leben und ihre bisherige Stellung verdanken, ohne jemals selbst auch nur minimalst was dazu beigetragen zu haben.

Kein Wunder entscheiden sich viele Menschen gegen Goofs - sie sind nervig, laut, egoistisch und teuer - und werden auch noch blöd, wenn sie ihren Willen und nicht alles nachgeworfen bekommen.

Stellwerk  08.05.2020, 17:22
@feinerle

Was hat es denn bitte mit "ausnehmen" zu tun? Die Eltern haben sich für die Kinder entschieden und nicht umgekehrt. Das Unterhaltsrecht haben nicht die Kinder geschrieben. Diese Moralkeule geht völlig an der Sache vorbei.