Unterhalt ü18 mit Eltern selbst klären?

7 Antworten

Solange du unter 25 bist,keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nicht als Ausbildung suchend gemeldet bist,sind dir deine Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet !

Diese Unterhaltspflicht greift erst dann wieder,wenn du dich Ausbildung suchend melden würdest oder dich in Ausbildung befindest und wenig verdienen würdest.

Dann kann das Jobcenter auch einen Unterhaltsanspruch auf sich überleiten lassen,wenn du diesen nicht selber geltend machst.

Sicher könntest du dich dann mit deinen Eltern selber einigen,aber der Unterhalt der dann gezahlt würde muss dem Einkommen der Eltern bzw.deren Leistungsfähigkeit oder Anspruch nach der Düsseldorfer Tabelle entsprechen und das wird das Jobcenter dann ggf.nachprüfen,also Nachweise über das Einkommen der Eltern fordern.

Du könntest dich also angenommen nicht auf einen Unterhalt von monatlich 100 € einigen,obwohl sie dir 300 € zahlen müssten und dein Bedarf dann aus z.B. Sozialleistungen ergänzt werden müsste.

Zunächst einmal steht dir aber Unterhalt für dein Kind vom Kindsvater zu,kann er nicht zahlen oder will es nicht,musst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Dir selber könnte ggf.vom Kindsvater Betreuungsunterhalt zustehen,dieser stünde dir min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes zu,wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als 1200 € Netto ( Selbstbehalt bei Trennung / Betreuungsunterhalt ) hätte,den müsstest du natürlich dann selber einfordern.

Das wurde Dir doch schon beantwortet - sogar mit Link zu einem Anwalt.

Und nein, Du kannst Dich nicht auf eine Summe einigen.

Es geht hierbei aber darum ob das Jobcenter an meiner Stelle Unterhalt für mich verlangen kann, obwohl ich derzeit garkeinen Anspruch darauf habe.

Außerdem glaube ich nicht dass es stimmt dass man sich da nicht selber einigen kann..

@AngelaSchwan

Wenn du keinen Anspruch hast, kann auch das JC nix verlangen.

Nein, können sie nicht.

Du und dein Kind stellt eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar.

(Anders wäre es, wenn du alleinstehend im Haus deiner Eltern wohntest.)

Ich bin nämlich der gleichen Meinung.. Meine Schilderung klingt so 0 8 15 Assi Mama, in Wirklichkeit ist es nur so dass mein Sohn gerade ein Jahr alt geworden ist und ich bis zum 2. Lebensjahr noch warte bis ich eine Ausbildung wieder beginne.

@AngelaSchwan

Wie stehts mit Betreuungsunterhalt vom Kindsvater? Der steht dir auch zu.

@Bitterkraut

Sein Vater macht ne schulische Maßnahme, geht nicht arbeiten und zahlt auch den Unterhalt nicht selbst..

Das bedeutt aber nicht, dass die Eltern aus der Unterhaltspflciht raus sind.

@Bitterkraut

Stimmt schon. Aber kann man sowas denn privat einigen? Zumindest vor dem Jobcenter? Dass ich angeben muss wie ist mir klar, aber können die da Probleme machen wenn die der Ansicht sind das unsere Regelung zu niedrig ist?

@Bitterkraut

Doch, bedeutet es. Volljährigkeit mit Kind bedeutet, dass eine eigene Bedarfsgemeinschaft existiert, für die die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Das Jobcenter ist in der Pflicht. Es muss allderdings schnellstmöglich ein Antrag gestellt werden.

@AngelaSchwan

Ja, das kann man, aber der Unterhalt muß eben im Rahmen der DT sein.

@landregen

Hast du dazu einen §, mir ist das neu, dass die Unterhaltspflicht erlischt, wenn das Kind ein Kind hat.

@Bitterkraut

Wir vermischen hier zwei Themen: Unterhaltspflicht besteht ggf. weiter nach der Düsseldorfer Tabelle, nicht aber in der Weise, dass der gesamte Lebensunterhalt finanziert werden müsste. Ein Elternteil mit Kind bildet gegenüber dem Jobcenter eine eigene Bedarfsgemeinschaft und hat ein Recht auf ALG II - Zahlungen, selbst dann, wenn es noch bei den eigenen Eltern im Haus lebt.

Wenn deine Eltern dir gegenüber generell unterhaltspflichtig sind, kann sich da natürlich das Jobcenter einmischen. Warum soll die Allgemeinheit für dich aufkommen, wenn es kleinere soziale Einheit auch kann?

Ich bin mit meinem Sohn alleine und von Zuhause ausgezogen weil es für uns alle einfach auf Dauer so viel zu knapp war. Dazu kommt meine Elternzeit die ich für 2 Jahre in Anspruch genommen habe, sprich bis nächstes Jahr. Ich hatte keine andere Möglichkeit als zu warten bis mein Sohn alt genug ist für eine Krippe. Ich bin nunmal mit allem alleine.

@AngelaSchwan

Da macht dir ja auch niemand einen Vorwurf. Dennoch beantwortet das nicht die Frage, ob deine Eltern generell dir gegenüber unterhaltspflichtig sind.

@augsburgchris

Ich bekomme keinen Unterhalt von Ihnen, da ich das ganze letzte Jahr bei Ihnen gelebt habe mietfrei damit ich finanziell alles mit meinem Sohn schaffe. Ich gehe derzeit auch keiner Beschäftigung nach wegen Elternzeit.

Deine Eltern sind zurzeit nicht unterhaltspflichtig, da du keiner Beschäftigung nachgehst.