Meine Eltern schmeißen mich raus! Bin 18 Jahre und während einer Ausbildung.

13 Antworten

Hi, also so wie sich das anhöhrt hast du im moment echt ein problem. Hast du dich denn mal gefragt wieso deine Eltern dich rausschmeißen? ich hatte ein ähnliches Problem aber ich habe es gelöst indem ich mich mit meinen Eltern zusammen gesetzt habe und ich im laufe des gespräches mal auf die Idee gekommen bin das ich meine Eltern n bisschen zurück gebe. Und zwar habe ich meine Eltern von meinem Gehlat ein bisschen Geld abgegeben denn ich empfand das als meine Pflicht. Immerhin bist du mit 18 volljährig und deine Eltern haben keine Verantwotung mehr für dich und wenn du mal überlegst, das sie sich 18 jahre lang um dich gekümmert haben könnte man sich ja vllt so einiegen.

höhrt sich natürlich komisch an aber 1. kommst du günstieger weg 2. bist du bei deiner Familie und 3. habe ich auch von mehreren leuten gehöhrt das die das gemacht haben. Ich kenne deine Situation aber natürlich nicht genau wenn du da weg willst wüste ich nur die Idee das du dir ne WG suchst denn das könnte mit deinem gehalt passen.

das ist so was ich dazu sagen würde vllt hilft es dir ja LG

naja bafög oder bab fällt da dann wohl weg, wenn dein dad selbstständig ist und genug verdient. aber wenn du unter 25 jahre alt bist (was du ja bist) sind deine eltern dir gegenüber verpflichtet unterhalt zu zahlen. d.h. auch wenn du ausziehen müsstest, müssen die dir das zahlen. weiß zwar net weshalb du rausgeschmissen wirst, aber hast du auch versucht mal mit denen zu reden?

Bis Du 25 bist sind Deine Eltern unterhaltspflichtig. Daran geht kein Weg vorbei.

Das ist alles Relativ. Wenn der Herr Sohn sich nicht unterorden kann/will, ist es ihr gutes Recht ihn raus zu schmeißen

@wolle59

Und dann genauso ihre gute Pflicht Unterhalt zu bezahlen.

@DarkBlack

Ist auch von Fall zu Fall unterschiedlich. Im Normalfall hast du Recht...

@wolle59

Und dann genauso ihre gute Pflicht Unterhalt zu bezahlen.

Nur sofern Leistungsfähigkeit besteht!

@Phoenix

Wie begründest du bis 25?

Im Familienrecht existiert diese Altersgrenze nicht!

Tja, schwieriger Fall.

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Deine Eltern können dich der Wohnung verweisen, da gibts rechtlich wohl nichts dran zu rütteln.

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Grundsätzlich hast du einen Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern. Da du dich in Ausbildung befindest, hast du nicht den Status eines privilegiert Vollgjährigen.

Das bedeutet, dein Vater hat einen Selbstbehalt dir gegenüber von 1150,-€.

Eine erhöhte Erwerbsobliegenheit für deine Eltern besteht nicht.

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Deine Mutter und dein Bruder stehen in der unterhaltsrechtlichen Rangfolge vor dir und werden bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

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Dein Vater müsste also mehr als 1150 + 920 (für Mutter) + 334 (für Bruder) = 2404,-€ an unterhaltsrelevantem Einkommen haben, damit du überhaupt einen Anspruch gegen ihn hast.

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Für einen Gebührenbetrag von 10,-€ kannst du beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt bekommen. Mi diesem kannst du dich durch einen Fachanwalt für Familienrcht beraten lassen.

Dieser stellt auch einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und leitet alle weiteren nötigen Schritte für dich ein.

Er wird dann auch genau prüfen, inwieweit die Einkommensnachweise deines Vaters glaubwürdig erscheinen.

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Dein Unterhaltsbedarf mit eigener Wohnung beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle 670,-€.

Hierauf wird das Kindergeld, das deine Eltern an dich weiterleiten müssen, angerechnet.

Zahlen sie nicht an dich, kannst du bei der Kindergeldkasse auch einen Antrag auf direkte Auszahlung an dich beantragen.

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Die Ausbildungsvergütung wird ebenfalls auf deinen Bedarf angerechnet. In den meisten OLG-Bezirken wird jedoch ein ausbildungsbedingter Aufwand von 90,-€ abgezogen.

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Du musst eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Wird diese gewährt, wird sie ebenfalls auf deinen Bedarf angerechnet.

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Ein Restanspruch wäre dann durch deine Eltern, sofern eine Leistungsfähigkeit besteht, als Unterhalt zu zahlen.

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Berechnung:

670 - 184 - (400-90) = 176

Also 176,-€ müssten dir deine Eltern noch als Unterhalt zahlen, falls keine BAB bewilligt wird.

Ansonsten wird diese noch von dem errechnet Zahlbetrag abgezogen.

Geh zum Jugendamt. Auch wenn Du schon 18 bist, bist Du noch in der Ausbildung und damit noch von Deinen Eltern abhängig. Sie können Dich nicht einfach so ohne Unterhalt auf die Straße setzen.

Eine andere Möglichkeit wäre die Psychosoziale Beratungsstelle in Deiner Stadt aufzusuchen. Das wäre vielleicht gar nicht so schlecht, denn als Angehörige von psychisch Erkrankten hat man es nicht leicht, da man diese ja nicht voll belasten kann.

An jedem der beiden bekommst Du erst einmal eine Beratung mit anschließender Unterstützung zur Soforthilfe.

Das kann für die Übergangszeit (bis alles geklärt ist) erst mal ein Platz in einem Mädchenwohnheim sein, oder man hilft Dir, ein Zimmer zu suchen und erklärt Dir, an welches Amt Du Dich wenden musst, um Unterhalt zu beantragen.

Die genannten Stellen sind immer bemüht, eine friedliche Lösung zu finden, allerdings wissen sie dort natürlich auch, wie genau die Rechtslage ist. Deshalb lassen sie sich (im Gegensatz zu Dir) auch nicht einschüchetern oder abwimmeln, wenn es darum geht, Deine Rechte zu vertreten.

Wenn Dein Vater seine Geldgeschäfte tatsächlich an Ämtern und Behörden vorbeischleusen sollte, wird er sich vermutlich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, sondern Dir relativ schnell das zukommen lassen, was Dir noch zusteht. Denn sobald derartige Fälle erst einmal vor Gericht landen, wird er sich wohl so einige unangenehme Frage und möglicherweise auch Untersuchungen über sich ergehen lassen müssen.

Solange die Unterhaltsfrage noch nicht geklärt ist, muss Dir aber erst einmal der Staat unter die Arme greifen. Du musst also nicht verhungern. Aber Du brauchst jemanden, der sich auskennt und Dich an die Hand nimmt, so dass Du Deinen Weg in eine erfolgreiche Zukunft gehen kannst.