Wieviel % Mietminderung bei defekter Jalousie im EG

8 Antworten

Ich kenne kein Gesetz und keine Versicherung, die vorschreibt, dass Rolläden an den Fenstern sein müssen! Ist z.B. keine baurechtliche Pflicht und es soll Leute geben, die bauen gar keine ein.

Zum anderen wäre für diese Grösse ein elektrischer Antrieb zu empfehlen.

M.E. fällt die Reparatur unter die Leistung, die der Mieter selbst zahlen muss, guck mal in deinen MV, bis zu welcher Höhe du pro Jahr Reparaturen selbst zahlen musst.

Die Mietminderung kann nicht höher ausfallen als ein neues Band, das Du für ein paar Euro im Baumarkt erwerben kannst. In welchem Gesetz steht, dass EG-Wohnungen mit Jalousien ausgestattet sein müssen? Ich kenne auch welche ohne und jeder kluge Einbrecher zieht eine einfache Jalousie nach oben, wenn sie nicht gesondert gesichert ist. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Deine Wohnung mit einer solchen ausgestattet ist und sie deshalb auch zu funktionieren hat. Den Anspruch hast Du, wenn Du die Wohnung mit einer funktionierenden Jalousie gemietet hast. Wäre sie schon bei der Wohnungsbesichtigung kaputt gewesen, würde überhaupt kein Anspruch auf Mietminderung bestehen.

versicherung würde nicht zahlen, wenn keine jalousien da sind. Darum gehts.

Jalousin müssen nur nicht auf abgeschlossenen Gründstücken sein, richtig.

Aber ich habe die Wohnung nunmal, leider Gottes, vor 9 monaten, mit einer funktionstüchtigen Jalousie übernommen!

Und ich möchte sehen wer meine Jalousie schafft hoch zu drücken wenn die unten ist. Die geht schon schwer zu ziehen! Wie ich ja schrieb, die ist gut 3 Meter lang und 2,40 m sind die Fenstertüren hoch! Und sollte es hochgeschoben werden ist der Sachverhalt bei der Versicherung wieder ganz anders.

Mieter können bei defekten Rollläden die Miete mindern. Die Ausstattung einer Wohnung mit Rolläden (oder Jalousien) stellt eine Wohnwerterhöhung dar. Funktioniert der Rolladen nicht mehr, so liegt ein Sachmangel vor, der zu einer Mietminderung berechtigt. Das Amtsgericht Warendorf sprach in einem Fall, in welchem die Rolläden beim Heben und Senken erhebliche Mängel aufwiesen, eine Mietminderung von 5% zu ( AG Warendorf, Urteil vom 28.03.2000, Az. 5 C 472/99).

ich würde dem vermieter eine frist setzen und ihn auf seine pflichten hinweisen und abwarten. wenn nix passiert würde ich die jalousie machen lassen und dem vermieter die rechnung schicken lassen

Ja da könnte ich aber auf en Kosten sitzen bleiben. Denn der muss es nicht zahlen wenn er den Auftrag nicht erteilt und könnte auch sagen das er eine andere Vertragsfirma geschickt hätte.

Erstens gibt es in Deutschland kein Gesetz, dass in Erdgeschosswohnungen Rolläden vorschreibt.

Und zweitens ist bei einem zerschlissenen Rolladengurt der Verursacher für Ersatz zuständig und nicht der Vermieter oder die Hausverwaltung.

www.mietrecht.unserforum.de

Da gehts auch nicht ums Gesetz sondern um Versicherung... deswegen hat JEDE EG wohnung jalousien, weil sonst die Versicherung nicht zahlen würde im falle eines einbruchs.

@Saromon

@ Saromon: genau richtig. Danke

@Saromon

@ saromon: genau richtig. Danke

@Saromon

wo steht das denn geschrieben? Jalousien sind kein Pflicht, weder vom Gesetzgeber noch von Versicherungen - kann keiner vorschreiben was ein Bauherr einzubauen hat und was nicht.

Wenn du dein Fenster auf Kipp hast und es wird eingebrochen, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt.

Oder machst du tagsüber auch die Jalousien runter? Tagsüber wird auch eingebrochen!!!

Verschlissen, nach 9 Monate Mietzeit? Na dann sollte ich was an meiner Weise das band zu betätigen ändern

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