Klage gegen Hausverwaltung

4 Antworten

Wenn doch deine wohnung trocken ist, wo ist dein problem. du kannst auf mangelbeseitung pochen, der hausverwaltung deinen mangel schriftlich mitteilen und eine frist setzen. mietminderung ist immer ein probates mittel, etwas bewegung reinzubringen.

Idemarie 
Fragesteller
 05.02.2015, 16:28

Danke für die Antwort, meine Wohnung ist aber nicht trocken, da immer wieder Nässe aus der Wohnung unter mir hoch steigt. Dadurch kann das Loch in der Wand auch nicht wieder geschlossen werden. Somit sitze ich immer noch auf einer Baustelle.

armabergesund  05.02.2015, 21:09
@Idemarie

Mängel aufgrund der Feuchtigkeit rechtfertigten Mietminderung von 33 %, Die zur Beseitigung der Feuchtigkeit eingesetzten Trocknungsgeräte haben die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch vollständig aufgehoben, so das Amtsgericht weiter. Aufgrund des Geräuschpegels von 50 dB (A) sei eine Nutzung der Wohnung unzumutbar gewesen. Für das Gericht war es nicht ersichtlich, wie man bei solch einem dauerhaften Lärmpegel ruhig habe Schlafen oder konzentriert Arbeiten können. Nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) betragen die Immissionsrichtwerte bei Geräuschen innerhalb von Gebäuden tagsüber 35 dB (A) und nachts 25 dB (A). Die einschlägigen Grenzwerte seien also deutlich überschritten worden. Der Mieter habe daher seine Miete um 100 % mindern dürfen.

ist zwar eine unschöne Geschichte, aber solange du keinen Schaden davon hast wieso willst du jemanden verklagen. Und wenn du einen Schaden davon hast kannst du den Nachbarn, bzw. dessen Eigentümer der Wohnung verklagen. Verwalter ist in erster Linie Verwalter des Gemeinschaftseigentums und nicht des Sondereigentums. Der Verwalter ist nicht der Störungsverursacher. Tolles Wort gell??? Im Gegenzug könnte Verwalter diesen ebenfalls verklagen wenn das Gemeinschaftseigentum in Mitleidenschaft gezogen wird. Und richtig - Verwalter kann sich keinen Zutritt zu der Wohnung verschaffen, Es gibt nun mal Gesetze - und das lapidar gefällt mir gar nicht....

Nein, aber klagen musst Du im Zweifel nicht gegen die Hausverwaltung...

Da müsstest du erst einmal erklären, warum du beschwert sein sollst.

"Beschwert" bedeutet, dass du einen rechtlichen Nachteil hast, dem ein Gericht abhelfen kann. Diesen Nachteil kann ich in deinem Vortrag nicht erkennen. Der unmittelbare Schaden (Heizung) wurde offenbar repariert und der mittelbare Schaden (Trocknung) wird derzeit behoben. Und worin soll jetzt dein Nachteil liegen?

Das der Nachbar sich nicht kooperativ verhält ist nicht das Verschulden der Verwaltung. Und wenn eine Trocknung auch ohne die Kooperation möglich ist, dann wäre eine Klage gegen deinen Nachbarn Seitens der Hausverwaltung unverhältnismäßig/rechtsmißbräuchlich. Bestenfalls könnte die Verwaltung eventuell entstandene Mehrkosten bei dem Nachbarn geltend machen, sofern die Eigentümer das verlangen.