Ratenzahlungsvereinbarung bei der Vermögensauskunft?
Wenn der Gläubiger nicht angibt das er keine Ratenzahlung haben möchte, kann dann der Schuldner an dem Tag indem er die Vermögensauskunft abgibt eine Ratenzahlungsvereinbarung vereinbaren oder wäre es dann zu spät?
2 Antworten
Es ist in diesen Dingen nie zu spät, auch wenn man sich früher hätte darum kümmern können. Die Vermögensauskunft mußt Du zudem trotzdem abgeben, das läßt sich nicht mehr verhindern.
Der Gerichtsvollzieher kann mit Dir eine Ratenzahlung über längstens 6 Monate ausmachen. Alles weiter mußt Du mit dem Gläubiger direkt klären.
Wie gesagt, der GV kann bis zu 6 Monaten eine Vereinbarung treffen, er muß es aber nicht. Zudem ist die Vermögensauskunft dadurch nicht zu verhindern.
Zu spät, der Gerichtsvollzieher kommt ja nicht nur für die Vermögensauskunft, wenn dann wird er auch direkt nach pfändbaren schauen.
Er selbst kann auch nicht eigenmächtig entscheiden ob die Ratenzahlung ok ist oder nicht. Das entscheidet dann letztendlich der Gläubiger.
Man sollte also grundsätzlich gar nicht so lange warten, zumal jedes Erscheinen des GV zusätzliches Geld kostet.
Ja, aber was ist wenn er den Schuldner bei sich einlädt (Büro) um die Vermögensauskunft abzugeben, kann der Schuldner dann auch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen? Auch wenn der Gläubiger nicht gesagt hat das er das nicht will?
Eine Bekannte von mir ist zu dem Termin hingegangen um die Vermögensauskunft abzugeben und der Gerichtsvollzieher hat ihr gesagt es sei jetzt zu spät eine zahlungsvereinbarung zu treffen. Ich habe ihr gesagt dass das schmarrn ist, deshalb frage ich jetzt Sicherheitshalber.