Wie kann ich die Abgabe der Vermögensauskunft vermeiden in dem der Gläubige auf eine Ratenzahlung eingeht?

3 Antworten

Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens und er kann jederzeit den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft abberaumen.

Auch der Gerichtsvollzieher muss im übrigen auf eine gütliche Einigung hinwirken. Wenn der Gläubiger nicht von vornherein Ratenzahlungen ausgeschlossen hat könnte sogar der den Termin bei Abschluss einer solchen Vereinbarung absetzen.

Der Gläubiger wird erst dann auf eine Ratenzahlung eingehen, wenn du eine Vermögensauskunft gegeben hast und er feststellt, dass du die Schulden nicht mit Einmal zurück zahlen kannst. Er kann aber auch die Ratenzahlung ablehnen, weil die Raten zu niedrig sind und er zu lange auf einen Ausgleich der Schuld warten muss. Dann musst du einen anderen Weg finden, um an Geld zu kommen.

gar nicht, wenn er die verlangt und du nicht alles zahlst, drückt er sie durch