Mietvertrag: wer ist Gläubiger und wer Schuldner?

5 Antworten

§ 535 BGB

Mieter als Gläubiger und Vermieter als Schuldner

1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Mieter als Schuldner und Vermieter als Gläubiger

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

geht schon: Der Vermieter schuldet dir den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung. Hier bist du also Gläubiger. Er ist zugleich Gläubiger von dir, denn er erhält deine Mietzahlungen.Dabei bist du also Schuldner.

Danke. Ja genau, also ich sitze vor möglichen Prüfungsfragen. Und mir war klar, dass der Mieter die Miete zahlen muss (Schuldner) und der Vermieter die Wohnung bereitstellen muss . Aber mir war eben nicht klar, ob Vermieter und Mieter zusätzlich Gläbiger und Schuldner sein können.

Wenn der Vermieter eine Kaution vom Mieter verlangt, ist er auch Schuldner des Mieters, da diese Kaution ja im Eigentum des Mieters verbleibt.

Gläubiger ist derjeninge, der Forderungen hat - Schuldner derjenige, der Zahlungsverpflichtungen hat. Den Rest erkennst du durch Nachdenken.

Jeder hat zu geben und zu nehmen, daher sind auch beide in der Rolle des Schuldners und des Gläubigers.