Ist das eine Art Schuldanerkenntnis wenn der Schuldner beim Anwalt des Gläubigers mit der Ratenzahlung einverstanden ist und auch eine Erklärung abgibt?

3 Antworten

Ja, wenn sich jemand mit einer Ratenzahlung einverstanden erklärt ist das mit einem Anerkenntnis der Forderung gleichzusetzen.

Kommt letztlich aber auch darauf an, auf welche Art die Ratenzahlung getroffen wurde - mündlich/schriftlich. Wenn es schriftlich war, dann stehen die Chancen auf jeden Fall schon mal deutlich schlecht.

Ich würde eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht als Schuldanerkenntnis werten. Das sind für mich zwei verschiedene Dinge.

Bei der Erklärung kommt es darauf an, was sie enthält.

Ja, das ist immer eine Schuldanerkenntnis, es sei denn, das Ratenzahlungseinverständnis kam durch Nötigung oder arglistige Täuschung u. ä. zustande, was aber im Zweifelsfall zumeist nur schwer bis gar nicht gerichtsfest beweisbar ist.