Ratenzahlung, Pfändungsschutzkonto?

3 Antworten

Der Gläubiger kann kein P-Konto einrichten, das kann nur der Kontoinhaber. Das sollte sofort bei der Bank/Sparkasse beantragt werden, dann hat der Kontoinhaber wieder Zugriff auf das Geld.

Eine Ratenzahlung ist möglich, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist. Die meisten Gläubiger erwarten eine Schuldbegleichung innerhalb von zwölf Monaten.

JuliaHom 
Fragesteller
 05.02.2017, 13:16

sie bekam ein Brief von Sparkasse, dass denen gemeldet wurde von gläubiger aus d PKonto einzurichten.

stubenkuecken  05.02.2017, 13:19
@JuliaHom

Der Gläubiger wünscht sich, das die Schuldnerin ein P-Konto einrichtet um alles über den Pfändungsfreibetrag zu erhalten?

JuliaHom 
Fragesteller
 05.02.2017, 13:24

ja das wurde automatisch gemacht, sie bekam nur die post, wo die Summe steht, was sie schuldet und dass ab dem 2.2.17 sie eine PKonto hat

Natürlich sollte man das machen!

Eine Chance besteht immer.

JuliaHom 
Fragesteller
 05.02.2017, 13:12

danke.

wenn man persönlich erscheint ist es besser als am Telefon! Auch eine Ratenvereinbarung ist gut, Voraussetzung ist, man hält sich an die Vereinbarung und die Raten sollten angemessen sein. Ich würde Raten von 10,- € pro Monat bei 1.000,- € Schulden nicht akzeptieren. Aber bei Raten von 100,- € pro Monat würde ich zustimmen!

JuliaHom 
Fragesteller
 05.02.2017, 13:13

ja sie möchte 200€ monatlich überweisen,,aber zuerst anbieten,ob es überhaupt geht.

JuliaHom 
Fragesteller
 05.02.2017, 13:18

muss sie zum Jugendamt( sie schuldet an Jugendamt) oder Amtsgericht, Inkasso?

Biberchen  05.02.2017, 13:21
@JuliaHom

ich denke mal zuerst zum Jugendamt wenn das der Gläubiger ist.

JuliaHom 
Fragesteller
 05.02.2017, 13:23

vielen dank