Ratenzahlung, Pfändungsschutzkonto?
Kann man dem Gläubigern eine Ratenzahlung anbieten? Der Gläubiger hat bei der Sparkasse d. PKonto eingerichtet. Wenn meine Freundin morgen den Gläubiger anruft oder persönlich hin fährt, hat sie Chancen auf eine Ratenzahlung ? Oder ist das schon zu spät? Kann man ihn fragen, ob er bei der Sparkasse d. PKonto rückgängig macht,sodass sie wieder an das Geld ran kommt? Ich habe da 0 Ahnung,bitte um Rat .
3 Antworten
Der Gläubiger kann kein P-Konto einrichten, das kann nur der Kontoinhaber. Das sollte sofort bei der Bank/Sparkasse beantragt werden, dann hat der Kontoinhaber wieder Zugriff auf das Geld.
Eine Ratenzahlung ist möglich, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist. Die meisten Gläubiger erwarten eine Schuldbegleichung innerhalb von zwölf Monaten.
Der Gläubiger wünscht sich, das die Schuldnerin ein P-Konto einrichtet um alles über den Pfändungsfreibetrag zu erhalten?
ja das wurde automatisch gemacht, sie bekam nur die post, wo die Summe steht, was sie schuldet und dass ab dem 2.2.17 sie eine PKonto hat
Natürlich sollte man das machen!
Eine Chance besteht immer.
danke.
wenn man persönlich erscheint ist es besser als am Telefon! Auch eine Ratenvereinbarung ist gut, Voraussetzung ist, man hält sich an die Vereinbarung und die Raten sollten angemessen sein. Ich würde Raten von 10,- € pro Monat bei 1.000,- € Schulden nicht akzeptieren. Aber bei Raten von 100,- € pro Monat würde ich zustimmen!
ja sie möchte 200€ monatlich überweisen,,aber zuerst anbieten,ob es überhaupt geht.
muss sie zum Jugendamt( sie schuldet an Jugendamt) oder Amtsgericht, Inkasso?
ich denke mal zuerst zum Jugendamt wenn das der Gläubiger ist.
vielen dank
sie bekam ein Brief von Sparkasse, dass denen gemeldet wurde von gläubiger aus d PKonto einzurichten.