Zwangsvollstreckung, Rechnung ohne Beweise gerecht?

4 Antworten

Hallo partinis,

vorab Grundsätzliches: beauftragt der Gläubiger einen Rechtsanwalt mit der Zwangsvollstreckung, so wird dieser zum Prozessbevollmächtigen und damit zum "Ansprechpartner" für den Gerichtsvollzieher. Das bedeutet, der GV trägt den RA als solchen in sein System ein und übersendet seine gesamte Korrespondenz an den Prozessbevollmächtigten. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Mandant die Schriftstücke erhält.

Hierzu gehören sowohl das ZV- Protokoll (§ 762 ZPO), die Fruchtlosigkeitsbescheinigung (§32 GVGA) und das Vermögensverzeichnis (§ 802 f Abs.6 ZPO).

Der Gläubiger hat an Kosten die GV- Kosten zu tragen (GVKostG) und die nach dem RVG ansetzbaren Gebühren zu Gunsten des Rechtsanwaltes.

Ich empfehle, von Deinem RA die Unterlagen abzufordern.

Beste Grüße

itasca

Kostenlos geht da schon mal gar nichts.

Und die Protokolle und die Vermögensauskunft dürfte dir meines Erachtens auch gar nicht ausgehändigt werden. Das fällt unter Datenschutz.

Lediglich eine Bestätigung des Gerichtsvollziehers könnte dir dein Anwalt sicherlich aushändigen.

itasca  09.11.2017, 15:16

Falsch. Es ist geradezu Sinn und Zweck des Vermögensauskunftsverfahrens, dem Gläubiger die Daten zu verschaffen. Gleiches gilt für die Fruchtlosigkeitsbescheinigung.

Wofür Belege? Und wofür Beweise - der Schuldner wird sich doch wohl sicher daran erinnern, dass der GV ihm die Vermögensauskunft abgenommen hat. Dass ein GV dafür Gebühren verlangt, ist ja selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist es, dass ein Rechtsanwalt dann seine Tätigkeiten abrechnet - zzgl. der für den GV verauslagten Kosten.

So schnell geht das nicht. 

Du musst schon einen Mahnbescheid erhalten haben. Gegen diesen hättest du in den Widerspruch gehen müssen. Hast du das nicht getan, hast du die Forderung akzeptiert.

verreisterNutzer  09.11.2017, 12:59

Öhm... falsche Seite der Sichtweise???
Es ist eine Frage des Gläubigers nicht des Schuldners

DerHans  09.11.2017, 13:55
@verreisterNutzer

Stimmt.

Aber wer den ganzen Prozess in Gang setzt, muss erst mal zahlen. Er kann ja dann versuchen sein Geld vom Schuldner zurück zu bekommen.