Ratenzahlung trotzdem Möglich,obwohl schon ladung zum Strafantritt?

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Ja, das wird klappen. Die Haft ist für den Staat eine teure Angelegenheit, die in der Praxis vermieden wird, wenn sich eine andere Möglichkeit bietet. Die schriftliche Verpflichtung zur Ratenzahlung muss unbedingt eingehalten werden, sonst gibt es eine automatische Umwandlung in Haft, die dann nur durch sofortige Zahlung des Gesamtbetrages vermieden werden kann.

wenn die staatsanwaltschaft mal gnädig ist könnte sie glück haben aber in der regel klappt das

ja,kann klappen. dann muß sie aber wirklich immer pünktlich überweisen

Das müsst ihr den Staatsanwaltschaft fragen, nicht hier.