widerspruch gegen ladung zum strafantritt

9 Antworten

Warum sollte er nicht in der Lage sein, seine Strafe in Raten zu zahlen? Du schreibst doch selbst, dass er seit 8 Monaten trocken sei, also hätte er auch eine Ratenzahlung anbieten können - und selbst wenn die Rate nur 5 € im Monat beträgt. Dass er jetzt die Ladung im Haus hat ist wohl allein seine Schuld, den Kopf in den Sand zu stecken hat noch nie geholfen!

ist es möglich im nachhienein eine ratenzahlung zu vereinbaren

Probieren geht über studieren, ohne Nachfragen wird er das nicht herausfinden.

5 € Ratenzahlung sind ein Witz das sind 320 Monate, darüber lacht der Rechtspfleger sich schlapp. Selbst bei Hartz IV Empfängern wird in der Regel nicht tunter 40 € verlangt.

@Artus01

Anbieten kann man es aber erst einmal, das ist alles besser als gar nichts zu tun und dann aus allen Wolken zu fallen, wenn das Bett im Knast schon bezogen ist.

du schreibst, er ist seit 8 Monaten "Fast" trocken (geht nicht - entweder ist man trocken oder nicht) - hätte man sich da nicht schon kümmern können? Dann wäre es vlt. gar nicht soweit gekommen.....

Hätte, wäre, sollte - das alles nützt dir jetzt nichts. Auf dem Bescheid für den Strafantritt steht bestimmt eine Telefonnummer, sofort dort anrufen und nachfragen. Sagen das das Geld bezahlt wird. am besten eine größere Summe gleich einzahlen. Und dann regelmäßig zahlen, denn sonst gehts wirklich ab..........

nicht fast trocken sondern seit fast 8 monaten komplett trocken.aber trotzdem danke

@Cindymaus1993

entschuldige, falsch gelesen (fast 8 Monate)....

Hallo,

ich glaube, nun hat er ein ernstes Prob.

Soviel ich weiß, müsste er nun entweder sofort die 1.600 € in bar bezahlen. Oder in die JVA.

Falls du es sicher wissen möchtest, frage doch mal bei einer Polizeidienststelle nach, die können es dir sagen.

Das sind natürlich alles Überlegungen, die mn sich vorher machen sollte. Er kann einen erneuten Antrag auf Ratenzahlung stellen und auf die geänderte Situation hinweisen. Und dann kann er nur noch HOFFEN. Es könnte natürlich auch sein, dass der Staatsanwalt sich vera....lbert vorkommt.

Grundsätzlich gilt: Wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss ersatzweise die Strafe in Haft absetzen. Das ist durchaus im Sinne des Staates, weil sich ja sonst keiner mehr an die Geldstrafen halten würde. Dass ALG 2 bezieht, spielt insofern keine Rolle als dieser Zustand bei der Höhe der Geldstrafe bereits berücksichtigt wurde. Er sollte sich auf jeden Fall melden, alles andere würde nur einen sehr negativen Eindruck machen. Er sollte seinen Sachverhalt schildern und seine Situation erklären und fragen, ob sie dazu bereit wären, noch einmal eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wichtig: ganz freundlich sein und einen guten Eindruck machen. Auf jeden Fall darf dein Freund nicht untätig rumsitzen. Er muss auf jeden Fall handeln und sich melden! Es ist aber durchaus möglich, dass er die Strafe dann ersatzweise absitzen muss.

wir haben gestern sofort einen schreiben fertig gemacht den er heute morgen an die staatsanwaltschaft gefaxt hat.