Rate am 1. fällig- wann überweisen?

5 Antworten

Nach aktuellen Urteilen des EuG aus etwa 2008 ist der Schuldner entgegen früherer Rechtssprechungen soweit verpflichtet, dass sein eigener Zahlungsdienstleister ( Bank ) das Geld rechtzeitig so überweisen kann, dass der Gelddienstleister des Gläubigers den Betrag rechtzeitig zur Gutschrift am ersten Geschäftstag zu Geschäftsschluss bereitstellen können muss.

Das bedeutet jetzt z.B. für April :

Wenn Du am 30.04.2018 ( Montag ) z.B. schon vormittags zur Überweisung in Deiner eigenen Bank avisierst, kann und muss das Bankhaus des Gläubigers ihm bis Geschäftsschluss des 01.05.2018 ( Dienstag ) das Geld gutgeschrieben haben. ( so sehen es innerdeutsche Zahlungsverkehre vor )

Bummeln die Banken, liegt das nicht mehr in Deiner Schuld, ausser Du gibst den Überweisungsauftrag in Papierform erst 30.04. kurz vor Geschäftsstellenschluss ab. Dann kann die gesetzliche Umsetzung "innerhalb eines Banktages ab Anweisung" eventuell gefährdet sein.

Früher war es mal so, dass nachweisliche Zahlungsanweisung spätestens am Tag der Fälligkeit erfolgen musste, was der EuGH aber in etwa 2018 per Urteil kippte.

Heute musst Du somit bereits am vorherigen Banktag vor Fälligkeit relativ sicherstellen können, dass Dein Überweisungsauftrag noch am letzten Banktag vor Fälligkeit von Deiner eigenen Bank bearbeitet werden konnte zur Avisierung an die Bank des Gläubigers. Bei Sonderkonstellationen wie zuletzt z.B. Ostern hättest Du streng genommen sogar schon wegen "Karfreitag" am 28.03.2018 ( Mittwoch ) überweisen müssen, damit das Geld spätestens am Donnerstag zu Geschäftsschluss gutgeschrieben werden kann.

Nur bei Mietverhältnissen mit festgelegter, kalendarischer Fälligkeit gibt es da kleine Erleichterungen hinsichtlich spätester Gutschrift bis zum 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters z.B. im Lastschriftverfahren. ( z.B. weil dazwischen Feiertage oder Samstage liegen, die keine "Banktage" sind.

Vorsichtshalber würde ich lieber zu früh als zu spät überweisen, also einige Tage vorher. Damit das Geld auch wirklich am 1. auf dem betreffenden Konto ist.

Sie muß spätestens am 01. beim Empfänger eingegangen sein. also ein paar Tage vorher überweisen

Das Geld sollte am 1. beim Empfänger sein, also 2-3 Tage vorher überweisen

Fällig heißt beim Lieferanten eingehend.