Mietvertrag Beginn am 15. wann Kündigung

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Die Miete ist immer spaetestens am 3. Werktag eines Monats fuer den jeweiligen Monat im Voraus faellig. Dafuer spielt es keine Rolle, ob das Mietverhaeltnis am Monatsanfang oder mitten drin begonnen hat.

Die Kuendigungsfrist betraegt bei unbefristeten Mietvertraegen ueber Wohnraum fuer den Mieter immer knapp 3 Monate zum Monatsende. Die schriftliche(!) Kuendigung muss spaetestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter zugehen, um zum Ablauf des uebernaechsten Monats zu wirken. Somit kannst du jetzt fruehestens zum 31.1.2014 kuendigen.

Sollte vertraglich ein beideitiger Kuendigungsverzicht vereinbart worden sein ("formularmaessig" bis zu 4 Jahre zulaessig, per Individualvereinbarung auch laenger), ist dieser natuerlich zu beachten und du kannst je nach Wortlaut der Vereinbarung fruehestens zum bzw. ab Ablauf der hierfuer vereinbarten Zeit kuendigen.

Vielen Dank!