Rangfolgeprinzip im Arbeitsrecht ?

2 Antworten

Auf die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber sind verschiedene Normen anzuwenden, die den jeweils übergeordneten Normen nicht entgegengesetzt sein/widersprechen dürfen.

Das fängt an beim Direktionsrecht des Arbeitgebers, soweit dieses Recht nicht durch übergeordnete Vereinbarungen nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung (sofern es einen Betriebsrat gibt), Tarifvertrag (sofern einer anzuwenden ist), Gesetze eingeschränkt wird: denn Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung usw. stehen über dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.

So gibt es also eine Hierarchie von Normen, die beim Direktionsrecht des Arbeitgebers anfangen und bis zum Grundgesetz bzw. europäischen Recht reichen.

Die Normen auf den unteren Ebenen sind also den Normen auf den übergeordneten Ebenen jeweils untergeordnet; es gibt aber einzelne Normen, die von untergeordneten Normen "ausgehebelt" werden dürfen: z.B. darf durch einen Arbeitsvertrag die Anwendung einer übergeordneten gesetzlichen Norm (z.B. der § 616 "Vorübergehende Verhinderung", der den Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet, obwohl der Arbeitnehmer - aus persönlichen Gründen - an der Arbeit gehindert ist) ausgeschlossen werden.

Außerdem gilt die Verbindlichkeit übergeordneter Normen nicht, wenn untergeordnete Normen günstiger sind: wenn z.B. ein Tarifvertrag als übergeordnete Norm ein bestimmtes Entgelt vorschreibt, darf der Arbeitgeber trotzdem arbeitsvertraglich ein höheres Entgelt gewähren.

Letztendlich müssen alle Normen den Bestimmungen des Grundgesetzes und des europäischen Rechts entsprechen.

Eine Übersicht über die Normenhierarchie/über das Rangfolgeprinzip findest Du - anschaulich als Pyramide dargestellt - z.B. auf dieser Seite: https://igm-aktive-luk.ssl-secured-server.de/2017/12/17/gegenueberstellung-arbeitsvertrag-trifft-auf-tarifvertrag/ , allgemeinere Informationen zum Rangfolgeprinzip z.B. hier: https://www.ahs-kanzlei.de/2015/05/normenkollision-arbeitsrecht-guenstigkeitsprinzip/ .

Kannst du diese Frage bitte noch etwas präzisieren?

Da es kein durchgängig kodifiziertes Arbeitsrecht gibt, gibt es auch keine geregelte "Rangfolge".

Es sei denn, du meinst den Vorrang oder Gleichrang von gesetzlichen, tariflichen und arbeitsvertraglichen Regelungen.

Diese sehen allerdings von Fall zu Fall wieder anders aus.