Info zur Arbeitsrecht?

5 Antworten

Da es sich, wie Du sagst, um einen Großbetrieb handelt, muss der Arbeitgeber für eine Kündigung einen rechtfertigenden Anlass haben; das kann - unter bestimmten Voraussetzungen - auch Erkrankung sein.

Voraussetzungen sind 1. eine negative Gesundheitsprognose (die Wahrscheinlichkeit also, dass sich an dem gegenwärtigen Zustand nichts zugunsten des Arbeitnehmers ändern wird), 2. eine so erhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers (betrieblich, organisatorisch, personell, wirtschaftlich), die ihm nicht zuzumuten ist, und 3. eine Abwägung der beiderseitigen Interessen (dabei sind auch Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung oder von zumutbaren Umschulungen zu berücksichtigen).

Dazu muss der Arbeitgeber bei einer Erkrankungsdauer von insgesamt mehr als 6 Wochen in einem Jahreszeitraum ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) mit dem betroffenen Arbeitgeber durchführen, das all diese Aspekte der Interessenabwägung berücksichtigt.

Eine Kündigung darf immer nur das "letzte Mittel" sein - und das wäre sie nicht, wenn es an einer dieser 3 Voraussetzungen fehlen würde oder/und kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt worden wäre, denn dann wäre die Kündigung unverhältnismäßig und vor Gericht regelmäßig angreifbar.

Wurde ein Kündigung aber ausgesprochen, ohne dass die genannten Voraussetzungen gegeben waren, dann muss innerhalb von 3 Wochen nach deren Zugang gegen sie geklagt werden - denn jede Kündigung, wie unberechtigt und inhaltlich falsch sie auch sein mag, ist wirksam, wenn nicht gegen sie geklagt wird.

Voraussetzung für eine Kündigungsschutzklage ist aber auch, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens 6 Monate bestanden hat, da erst dann das Kündigungsschutzgesetz KSchG anzuwenden ist.

Ich gehe jetzt davon aus, dass Du schon länger als sechs Monate im Betrieb bist.

Wenn Du dieses Jahr zusammengerechnet nicht mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig geschrieben warst, brauchst Du Dir wegen einer personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung keine Sorgen zu machen.

Warst Du in den letzten zwei Jahren auch jedes Jahr mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig, sieht das schon anders aus. Hier ist u.U. eine krankheitsbedingte Kündigung möglich.

Da braucht es aber einiges.

Wurde Dir schon mal ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) angeboten? Falls ja, wurden anschließend Maßnahmen ergriffen? Wurdest Du evtl. versetzt, hast eine andere Arbeit und/oder Hilfsmittel bekommen?

Für eine krankheitsbedingte Kündigung muss ausser einem BEM auch eine "Drei-Stufen-Prüfung vorgenommen werden.

Da muss dann 1. eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, 2. muss eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen festgestellt werden und 3. muss eine Interessenabwägung gemacht und festgestellt werden, dass Deinem AG eine weitere Zusammenarbeit nicht zuzumuten ist.

Sollte das alles zutreffen, ist eine personenbedingte Kündigung wegen vieler Kurzerkrankungen möglich.

Allerdings kann man schon bei Punkt 1 Krankheitszeiten abziehen, die z.B. aufgrund eines Unfalls entstanden sind, da dies ein einmaliger Vorfall ist und keine negative Gesundheitsprognose zulässt. Dasselbe gilt, wenn Du z.B. wegen eines Todesfalls in der Familie länger arbeitsunfähig warst, auch hier ist mit der Wiederholung desselben Ereignisses nicht zu rechnen.

Du siehst, so einfach ist das mit der Kündigung nicht. Da es sich ja um einen großen Betrieb handelt, gibt es ja evtl. einen Betriebsrat. Da kannst Du Dich auch mal erkundigen.

Solltest Du eine Kündigung bekommen, muss unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Wird beim Arbeitsgericht dann festgestellt, dass kein BEM gemacht, bzw. angeboten wurde (man muss da nicht teilnehmen, das Angebot des AG reicht), hat die Kündigung schon keinen Bestand mehr.

Mit BEM werden die drei Stufen geprüft, ggf. Zeiten (wie im Beispiel angegeben) herausgerechnet und dann schaut man, was von den Kündigungsvoraussetzungen noch übrig ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

es kann Dir auf Grund hoher Fehlzeiten gekündigt werden, aber natürlich hast Du das Recht, innerhalb von 3 Wochen über Anwalt eine Kündigungsschutzklage einreichen, nicht jede Kündigung mag rechtens sein

Yuhuuu619 
Fragesteller
 17.12.2019, 15:13

Vielen Dank

Familiengerd  17.12.2019, 16:21
es kann Dir auf Grund hoher Fehlzeiten gekündigt werden

Dazu bedarf es aber zwingend einiger Voraussetzungen, ohne deren Erfüllung der Arbeitgeber mit einer Kündigung regelmäßig vor Gericht scheitert.

Erst mal: alles gute für dich! Depressionen sind einfach fies & die wenigsten, die nicht darunter leiden, haben Verständnis dafür.

leider kann man aufgrund von häufiger Krankheit rechtens gekündigt werden. Wie wäre es, wenn du dich "sicherheitshalber" nach einem anderen Job umschaust? Der vielleicht auch besser mit der Depression vereinbar ist? Schlechtes Arbeitsklima triggert ja ungemein..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Familiengerd  17.12.2019, 16:22
leider kann man aufgrund von häufiger Krankheit rechtens gekündigt werden.

Dazu bedarf es aber zwingend einiger Voraussetzungen, ohne deren Erfüllung der Arbeitgeber mit einer Kündigung regelmäßig vor Gericht scheitert.

marina1401  17.12.2019, 16:36
@Familiengerd

Genau. Natürlich ist es an bestimmte Bedingungen gebunden. Nur wird immer noch der Irrglaube vertreten, dass es NICHT möglich ist, aufgrund von Krankheit gekündigt zu werden. Das wollte ich aus dem Weg räumen.

Familiengerd  17.12.2019, 16:48
@marina1401

Richtig.

Aber wer z.B. aus der DDR kommt, der könnte das annehmen, weil nach dem Arbeitsgesetzbuch der DDR die Kündigung eines Arbeitnehmers während dessen Erkrankung verboten war.

Und in der Schweiz verlängert sich die Frist einer Kündigung während einer Erkrankung um die Dauer der Erkrankung.

ja man kann auch wegen zu viel krank gekündigt werden.. wegen jeder Kleinigkeit muss man ja auch nicht immer daheim bleiben

Familiengerd  17.12.2019, 16:21
ja man kann auch wegen zu viel krank gekündigt werden

Dazu bedarf es aber zwingend einiger Voraussetzungen, ohne deren Erfüllung der Arbeitgeber mit einer Kündigung regelmäßig vor Gericht scheitert.