Darf man bestimmte Schichten Ablehnen?

6 Antworten

Der Arbeitgeber bestimmt den Einsatz - in diesem Fall der Entleiher - oder steht in den Verträgen explizit drin, dass nur eine bestimmte Art von Dienst (Arbeitszeit) möglich ist?

Ich vermute mal, Deine Kollegin und Du habt bei der ZAF Arbeitsverträge unterschrieben, in denen Früh-, Spät- und Nachtschichten sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit vereinbart sind.

Wie der Entleihbetrieb die AN einsetzt, wird die ZAF nicht interessieren, solange der Arbeitsvertrag eingehalten wird.

Schichten "ablehnen" geht nicht, wenn man arbeitsvertraglich diesen Schichten zugestimmt hat.

Setzt Dich der Entleihbetrieb überwiegend in Frühschicht ein und möchte das auch nicht ändern, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als so zu arbeiten.

Es bleibt evtl. noch die Möglichkeit, Dich an den Betriebs-/Personalrat zu wenden. Da gibt es ein Mitspracherecht bei den Schicht-/Dienstplänen und dieser kann ja auch mal mit dem Vorgesetzten reden, der die Einsatzpläne macht. Vielleicht bringt das etwas.

Grundsätzlich hat der AG bei der Einteilung der Arbeit das Weisungsrecht, solange er sich an das Gesetz, die Arbeits-, bzw. Tarifverträge und evtl. vorhandene Betriebsvereinbarungen hält.

Aber es kann doch nicht sein das eine Kollegin bei der Chefin Narrenfreiheit hat und bevorzugt behandelt wird

@RyukShinigami

Sorry, da kann ich Dir nicht helfen.

Solange die Chefin die Arbeitszeiten im Rahmen des Arbeitsvertrags, angewandten Tarifvertrags, der Gesetze und (falls vorhanden) Betriebsvereinbarungen einteilt, wirst Du rechtlich nichts dagegen tun können.

Gibt es denn im Betrieb keinen Betriebs-/Personalrat?

Bei uns kommen auch ab und zu Kollegen (auch Leiharbeitnehmer), die fragen warum sie z.B. oft zwei oder drei Wochen Spätschicht hintereinander haben, obwohl sie auch gerne mal Nachtschicht oder lieber Frühschicht arbeiten möchten.

Der BR rät da immer zum Gespräch mit dem Vorgesetzten und wenn das nichts bringt, mit dem Abteilungsleiter. Tut sich nichts, hat der BR auch schon mal nachgefragt, warum ungleich behandelt wird und bei Bedarf auch schon mal eine Aussprache "organisiert". Meist hat das auch etwas gebracht.

Ich würde an deiner Stelle versuchen, sowohl mit der Zeitarbeitsfirma als auch mit dem Kundenbetrieb zu sprechen. Fang dort an, wo du dir mehr Erfolg/ Verständnis erhoffst.

Und verzichte darauf, der Kollegin Vorwürfe zu machen oder rumzujammern! Bleibe höflich und sachlich und erkläre, warum du die Schicht wechseln möchtest.

Du könntest auch anbieten, im Betrieb jemanden zu finden, der mit dir tauscht - üblicherweise ist doch sowieso die Frühschicht beliebter!

Übrigens: wenn es wirklich medizinische Gründe für deinen Wunsch gibt, wird dein Arzt dir ein entsprechendes Attest ausstellen, an das sich dein Arbeitgeber zu halten hat.

Es geht hier mitunter nicht um Verständnis oder Erfolg, sondern um die Reihenfolge in den Diektionsebenen. Demzufolge steht hier nun mal die Leihfirma über dem Kundenbetrieb. Wenn die Kollegin mit der ZAF dementsprechend nur Einteilung in Spätschicht ausgehandelt hat, muss sich die ZAF entsprechend daran halten.

Der Kundenbetrieb hätte daran dann kein gesondertes Mitspracherecht gegenüber der Einteilung der Kollegin. Der KB könnte dann nur mit der ZAF über eine Zuweisung einer anderen Mitarbeiterin verhandeln, wenn durch die derzeitige Situation der Betriebsfrieden gestört würde.

@Parhalia2

Falls es dir nicht auffällt: in meiner Antwort geht es um den FS, nicht um die Kollegin. Ihre Vereinbarungen sind ihre Sache.

Was die "Reihenfolge der Direktionsebenen" betrifft: Der Kundenbetrieb "bestellt" die Mitarbeiter, die er braucht, wie er sie braucht. Er kann (wenn er will) auch gezielt den FS für die Normal- oder Spätschicht anfordern. Oder einen "Schicht-Tausch" zwischen FS und Festangestellten zulassen.

Das Zeitarbeitsunternehmen wird versuchen, dem Kundenwunsch zu entsprechen. Ein Schichtwechsel ist meist ziemlich schnell abgenickt, wenn er VOM statt GEGEN den Kunden beantragt wird

Oft ist das Verständnis (gerade in kleineren Betrieben) größer als in den Zeitarbeitsunternehmen. Wenn Mitarbeiter sorgfältig eingearbeitet wurden, sind sie für den Kundenbetrieb wertvoller als für die Zeitarbeit.

@DODOsBACK

Wir reden aneinander vorbei. Wenn die Kollegin in ihrem AV bei der ZAF explizit eine Sondervereinbarung bzgl. Mittagsschicht hat, dann können sich weder KB noch ZAF einseitig darüber hinweg setzen.

Daher muss doch erst einmal abgeklärt werden, ob die Kollegin eine solche Vereinbarung hat, oder nicht. Natürlich ist es dann dem Kundenbetrieb überlassen, wie er selbst mit der Einteilung der entliehenen Mitarbeiter umgeht. Es dürfen nur keinerlei Vertragsbestandteile aller Beteiligten verletzt werden.

Wenn der vorgesetzter es mitmacht dann ja. Sie hat es so mit die zeitarbeitsfirma abgesprochen. Kannst leider nichts tun.

Ich habe es auch abgesprochen nur interessiert das meine Chefin leider nen Dreck

@RyukShinigami

Hast du es beim Vertrag unterschrieben mit die Chefin abgesprochen?

@Valora369

Und somit muss es dann doch im Vertrag stehen? Sie kann nicht einfach so auf diese Schicht bestehen, wenn sie einen normalen Schichtvertrag hat. Aber er kann auch nicht darauf bestehen nicht nur Frühschicht zu machen. Die können euch einteilen wie sie wollen (im gesetzlichen Rahmen natürlich)

@Kater2105

Ich leite 4 Filiale. Wenn ich jemanden einstelle und diese Person sagt mir das sie zu keine Verbindung hat um kurz vor 5 früh auf Arbeit zu sein dann natürlich nach Absprache mit restlichen Mitarbeitern erstelle ich den schichtplan so,das sie nur zwischen oder spät hat. In Vertrag steht nichts über diese Absprache

@Valora369

Das ist ja nett von dir, ein Anrecht hat die MA trotzdem nicht.

@Kater2105

Klar hast du recht. Wenn ich Schwein wäre konnte ich sie einfach so zuteilen wie ich brauche aber.... 😉 versprochen ist versprochen.

@Valora369

Und das danken dir deine MA auch und du hast ein wesentlich motivierteres Team, was viel produktiver ist 👍 das verstehen nur viele Arbeitgeber/Vorgesetzte nicht. Mach weiter so

@Kater2105

Danke.und ja,so ist es tatsächlich. Ich habe das Glück und kann stolz sagen das ich in jede meine Filiale ein eingespieltes Team habe.

Das Direktions-/ und Weisungsrecht zu Deiner Person ergibt sich aus denjenigen Vereinbarungen, die DU in Deinem Arbeitsvertrag mit Deiner Leihfirma vereinbartest.

Etwaig anderslautende Vereinbarungen Deiner Kollegin mit der Leihfirma haben auf Deinen Arbeitsvertrag keinerlei Auswirkungen im Direktions- / und Weisungsrecht in Deiner Arbeitseinteilung.