Rabattschutz kfz-versicherung nach kündigung durch versicherer im schadenfall

3 Antworten

Hallo lieber idoridor, falls noch aktuell, hier eine Erklärung wg. dem Rabattschutz: Du hast wohl bei deiner alten Kfz-Versicherung den Rabattschutz, dieser hätte sich aber erst zum Jahreswechsel ausgewirkt! Statt einer Schlechterstufung in der SF-Klasse wegen dem Unfallschaden hätte dich der alte Versicherer nicht hochstufen können. Nun kam aber alles anders als geplant: Ich nehme mal an du hast beim neuen Versicherer keinen Rabattschutz abgeschlossen! Deine alte Versicherung meldet deiner neuen nur die bisherige SF-Klasse mit sowie die Anzahl an Schäden. Daraufhin wirst du zu Recht bei der neuen Gesellschaft durch den einen Schaden hochgestuft! Du hast ja die zusätzliche Prämie der alten und nicht deiner neuen Versicherung bezahlt! Also ist alles rechtens - doppelt Pech für dich!

idoridor 
Fragesteller
 05.03.2012, 14:47

hallo und vielen dank.ja,schon. verstehen tue ich es dennoch nicht. die prämie wurde bei vers.1 bezahlt.leistung habe ich aber keine bekommen,sondern nur die kündigung....und somit keinen rabattschutz. ich wäre ja bei der alten vers. geblieben. diese kündigte mir aber.so what? danke dennoch für deine mühe.

das hat mit dem Rabattschutz nix zu tun. Dieser gilt bei Schäden während du bei der Versicherung bist. Basis für die Berechnung ist aber die SF-Klasse bei Einstieg. Nachdem du also einen Schaden in der vorherigen Versicherung hattest, wird die Basis entsprechend verändert (also erhöht). Der Rabattschutz gilt dann also auf Basis der neuen SF-Klasse und für zukünftige Fälle.

idoridor 
Fragesteller
 23.02.2012, 11:09

herzlichen dank. ich verstehe nur nicht für was ich denn eine höhere prämie für rabattschutz bezahle, wenn im schadenfall die versicherung durch vertragskündigung den vermeintlichen vorteil zunichte machen kann. gruss

DPawi  23.02.2012, 11:14
@idoridor

achso, jetzt verstehe ich! die alte Versicherung hatte noch den Rabattschutz und hat gekündigt und trotzdem hochgestuft? Ja dann solltest du auf jeden Fall Kontakt mit der alten Versicherung aufnehmen. Je nach vertraglicher Ausgestaltung des Rabattschutzes dürfte hier keine Hochstufung erfolgen, es sei denn, dass eine betragliche Grenze festgelegt wurde oder aber bereits ein Schaden durch den Rabattschutz abgefangen wurde. Ich hatte das erst so verstanden, dass du bei deiner neuen Versicherungen einen RS abgeschlossen hattest.

idoridor 
Fragesteller
 05.03.2012, 14:51
@DPawi

nein,nein, der rabattschutz war eben bei der alten,mich dann im schadenfalle kündigenden versicherung.deshalb ärgert es mich ja so.rabattschutz bezahlt,durch kündigung aber dann doch nicht bekommen. für mich betrug.

Wende dich an das BAFIN in Bonn. Du hättest wenigstens die Chance, den zu viel gezahlten Beitrag zurück zu bekommen. Das ist dann eine außergerichtliche KLärung, die nichts kostet.

Für eine KLage müsstest du entweder eine ´Verkehrsrechtsschutz haben oder in Vorleistung gehen.